Rechtsanwalt & Notar

DR. MARKUS SCHEWE

Partner

Dr. Markus Schewe berät schwerpunktmäßig im Immobilienrecht, daneben auch im Erb- und Stiftungsrecht, dabei insbesondere zu den Wechselwirkungen und Schnittpunkten mit anderen Rechtsgebieten, vornehmlich dem Gesellschaftsrecht, und zwar sowohl in seiner anwaltlichen als auch in seiner notariellen Tätigkeit.

Er hat langjährige Erfahrung in Immobilien- und Unternehmenstransaktionen, berät Mandanten zu immobilienrechtlichen Themen, insbesondere auch im Zusammenhang mit vormals industriell genutzten Flächen (Brownfields). Weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die erbrechtliche Beratung: Er berät zur Nachfolgeplanung und Testamentsgestaltung, ebenso aber auch zu allen Themen, die sich nach einem Erbfall ergeben können, und vertritt Mandanten dabei auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Im Stiftungsrecht berät er Privatpersonen, Unternehmen und Aufsichtsbehörden zu allen Fragen des privaten und öffentlichen Stiftungsrechts, einschließlich Gemeinnützigkeitsrecht und wird auch als behördlich eingesetzter Sachwalter tätig.

Zu seinen Mandanten gehören börsennotierte und mittelständische Unternehmen, die öffentliche Hand und Privatpersonen. Der Schwerpunkt seiner notariellen Praxis liegt im Bereich des Immobilienrechts.

Lebenslauf

Dr. Markus Schewe studierte von 1993 bis 1998 mit Auszeichnung an der Ruhr-Universität Bochum und war anschließend mehrere Jahre wissenschaftlicher Assistent des renommierten Erb- und Stiftungsrechtlers Prof. Dr. Karlheinz Muscheler, bei dem er zu einem stiftungsrechtlichen Thema promovierte. Nach seinem 2. Staatsexamen begann er 2003 seine anwaltliche Tätigkeit bei KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare. Seit 2014 ist er auch Notar. Er ist Vorstandsmitglied des Fundare e.V. – Gemeinnütziger Verein zur Förderung des Stiftungswesens, Beiratsmitglied des Hereditare – Wissenschaftliche Gesellschaft für Erbrecht e.V. und des Rheinischen Instituts für Notarrecht an der Uni Bonn, Mitherausgeber der Zeitschrift „Die Stiftung – Jahreshefte zum Stiftungswesen“ und veröffentlich regelmäßig zu erb- und stiftungsrechtlichen Themen.

Dr. Schewe spricht Deutsch und Englisch.

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Kommentierung zur Familienstiftung und zu § 81 Abs. 4 BGB in: Bochumer Kommentar zum Stiftungsrecht, 2023

Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, in: Praxis-Handbuch der Erbrechtsberatung, 6. Aufl. 2023 (zusammen mit Prof. Dr. K. Muscheler)

Die unternehmensverbundene Familienstiftung als Gestaltungsinstrument in der Nachfolgeplanung, RFamU 2022, Seiten 158-165 (zusammen mit Hermes)

Anhang zu § 1923: Stiftungserrichtung von Todes wegen, in: NomosKommentar BGB, Band 5 Erbrecht, 6. Aufl. 2022

Die Familienstiftung von Todes wegen, Hereditare 9 (2019), Seiten 33-63

Zukunftssichernde Organgestalten und Organbesetzungen, Die Stiftung – Jahreshefte zum Stiftungswesen 12 (2018), Seiten 47-65

„Sicherstellung der finanziellen Entsorgungsvorsorge für die Stilllegungs- und Rückbaukosten der deutschen Kernkraftwerke – Rechtliche Randbedingungen eines Stiftungsmodels, atw – International Journal for Nuclear Power 2015, Seiten 238 bis 245 (zusammen mit Dr. Stefan Wiesendahl).

Stiftungsmodell, Vortrag zu stiftungsrechtlichen Grundlagen und atomrechtlichen Konsequenzen eines Stiftungsmodells für kerntechnische Anlagen, gemeinsam mit Dr. Stefan Wiesendahl, 29. Oktober 2014 in Essen. Veranstaltung: ICOND 2014 (International Conference on Nuclear Decommissioning). 

Beck’sche Online-Formulare Erbrecht: Stiftung (Formulare nebst Erläuterungen).

Beck’sche Online-Formulare Erbrecht: Erbschein (Formulare nebst Erläuterungen).

Stiftung und Dauertestamentsvollstreckung, ZEV 2012, Seiten 236-241

Die Abberufung von Mitgliedern des Stiftungsvorstandes – Möglichkeiten und Grenzen, Die Stiftung – Jahreshefte zum Stiftungswesen 5 (2011), Seiten 143-167 (zusammen mit Wixmerten)

Stiftungen schenken nicht – BGH zur Formanforderungen an Zuwendungsverträge, Stiftung & Sponsoring 3/2010, 50-51

Haftungsbeschränkung für Stiftungsvorstände, Die Stiftung – Jahreshefte zum Stiftungswesen 4 (2010), 79-99 (zusammen mit Wixmerten)

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Die Reform des Stiftungsrechts und die Stiftungserrichtung von Todes wegen – Anmerkung zu den von Bündnis 90/Die Grünen und der F.D.P. vorgelegten Gesetzentwürfen zur Änderung des Stiftungsrechts – , in: WM 1999, 1693 (zusammen mit Prof. Dr. K. Muscheler)