10. Bochumer Erbrechtssymposium am 28.06.2019

Auch in diesem Jahr wird das renommierte Bochumer Erbrechtssymposium inzwischen zum zehnten Mal im Veranstaltungszentrum der Ruhr-Universität Bochum ausgerichtet. Das 10. Bochumer Erbrechtssymposium findet am 28. Juni 2019, von 14.00 bis 19.00 Uhr, im Veranstaltungszentrum der Ruhr-Universität Bochum statt.

Das 10. Bochumer Erbrechtssymposium widmet sich dem Generalthema "Pflichtteilsrecht". Es gibt wohl kaum ein anderes erbrechtliches Gebiet, das schon in seinen Grundfesten so umstritten und seit jeher Gegenstand dogmatischer, aber auch praktischer Auseinandersetzungen ist. Neben den grundsätzlichen Fragen nach der Berechtigung und Ausgestaltung dieses Instituts gehen namhafte Referenten aus Wissenschaft und Praxis auch praxisrelevanten Einzelproblemen nach. Anschließende Diskussionen bieten Gelegenheit zum Gedankenaustausch.

Das Programm der Veranstaltung finden Sie auf der Seite des Lehrstuhls von Prof. Dr. Muscheler hier.

Anmeldungen nimmt das Veranstaltungsteam des Lehrstuhls Prof. Dr. Muscheler an der Ruhr-Universität Bochum entgegen.

Veranstaltet wird das Bochumer Erbrechtssymposium vom Verein "Hereditare - Wissenschaftliche Gesellschaft für Erbrecht e.V.", dem auch mehrere Anwälte der Kanzlei KÜMMERLEIN angehören. Zweck des Vereins ist die wissenschaftliche Erforschung des Erbrechts und des Rechts der lebzeitigen Vermögensnachfolge. Zudem hat es sich der Verein zur Aufgabe gemacht, Grundstrukturen eines eigenen Rechtsgebiets der "Gabe" (Vererben, Schenken, Stiften) zu erarbeiten. Es gehört zu den Hauptanliegen des Vereins, die Verbindung von Wissenschaft und Praxis zu fördern.

Autorin

  • Handels- und Vertragsrecht
  • Erbrecht
  • Prozessführung und Schiedsverfahren