Leider konnte das 11. Bochumer Erbrechtssymposium aufgrund der Corona-Pandemie nicht, wie geplant, im Juni 2020 stattfinden. Der Verein Hereditare – Wissenschaftliche Gesellschaft für Erbrecht e. V. kündigte jedoch an, das Symposium im nächsten Jahr, am Freitag, den 18.06.2021 im Veranstaltungszentrum der Ruhr-Universität Bochum, nachzuholen.
Die kommende Veranstaltung wird unter dem Generalthema „Verträge im Erbrecht“ stehen. Namhafte Referenten aus Wissenschaft und Praxis haben für den neuen Termin bereits zugesagt. So wird Herr Prof. Dr. Anatol Dutta zum Thema „Verbotene Verträge im Erbrecht – Rechtsvergleichende Perspektiven“ vortragen. Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Holtz wird sich mit dem praxisrelevanten Thema „Erbauseinandersetzungsverträge im Zivil- und Steuerrecht“ auseinandersetzen. Außerdem werden Herr Jan David Hendricks über die „Sittenwidrigkeit von Pflichtteilsverzichtsverträgen“ und Herr Notar Dr. Maximilian Freiherr von Proff Irnich über „Verträge über den Pflichtteilsanspruch: Erlass, Abtretung“ referieren. Wie gewohnt wird das Programm durch eine Podiumsdiskussion abgerundet werden.
Das Symposium richtet sich an interessierte Zuhörer aus Wissenschaft und Praxis.
Dem Veranstalter des Symposiums, dem Verein Hereditare – Wissenschaftliche Gesellschaft für Erbrecht e. V., gehören auch mehrere Anwälte der Kanzlei KÜMMERLEIN an. Zweck des Vereins ist die wissenschaftliche Erforschung des Erbrechts und des Rechts der lebzeitigen Vermögensnachfolge. Zudem hat es sich der Verein zur Aufgabe gemacht, Grundstrukturen eines eigenen Rechtsgebietes der „Gabe“ (Vererben, Schenken, Stiften) zu erarbeiten. Es gehört zu den Hauptanliegen des Vereins, die Verbindung von Wissenschaft und Praxis zu fördern.
Für Rückfragen zum geplanten Symposium steht Ihnen als Ansprechpartnerin Frau Meike Hentschel, Lehrstuhl Prof. Uffmann telefonisch (0234) 32-26360 oder per E-Mail: erbrecht@rub.de zur Verfügung.