9. Bochumer Erbrechtssymposium am 08. Juni 2018

Auch in diesem Jahr wird das renommierte Bochumer Erbrechtssymposium inzwischen zum neunten Mal im Veranstaltungszentrum der Ruhr-Universität Bochum ausgerichtet. Das 9. Bochumer Erbrechtssymposium findet am 8. Juni 2018 in der Zeit von 14.00-19.00 Uhr statt.

Die Veranstaltung widmet sich in diesem Jahr dem Generalthema "Langdauernde Bindung im Erbrecht". Der Erblasser mag daran interessiert sein, sich über den Tod hinaus seines Vermögensbestands und damit der langfristigen Versorgung seiner Angehörigen sicher zu wissen. Der Verwirklichung dieses Ziels dienende erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten werden - unter Darstellung von praxisrelevanten und aktuellen Rechtsfragen - von namhaften Referenten aus Wissenschaft und Praxis beleuchtet. Der erste Vortrag wird von Kümmerlein-Partner Rechtsanwalt und Notar Dr. Markus Schewe zum Thema "Die Familienstiftung von Todes wegen" gehalten.

Das Programm der Veranstaltung finden Sie auf der Seite des Lehrstuhls von Prof. Dr. Muscheler hier.

Anmeldungen nimmt das Veranstaltungsteam des Lehrstuhls Prof. Dr. Muscheler an der Ruhr-Universität Bochum entgegen.

Veranstaltet wird das Bochumer Erbrechtssymposium vom Verein "Hereditare - Wissenschaftliche Gesellschaft für Erbrecht e.V.", dem auch die beiden Kümmerlein-Partner Dr. Markus Schewe und Dr. Guido Perkams, LL.M. angehören. Zweck des Vereins ist die wissenschaftliche Erforschung des Erbrechts und des Rechts der lebzeitigen Vermögensnachfolge. Zudem hat es sich der Verein zur Aufgabe gemacht, Grundstrukturen eines eigenen Rechtsgebiets der "Gabe" (Vererben, Schenken, Stiften) zu erarbeiten. Es gehört zu den Hauptanliegen des Vereins, die Verbindung von Wissenschaft und Praxis zu fördern.

Autorin

  • Handels- und Vertragsrecht
  • Erbrecht
  • Prozessführung und Schiedsverfahren