Back-up für die Energiewende – Grundsatzeinigung zur Kraftwerksstrategie (light)

16. Januar 2026
Dr. Moritz Rademacher LL.M. (Stellenbosch)
Kümmerlein –

BMWE und EU-Kommission einig über Kernpunkte der Kraftwerksstrategie

  • Die Einigung umfasst die Ausschreibung von 12 GW neuer steuerbarer Kapazität im Jahr 2026. Das entspricht der noch von der Ampel im Kraftwerkssicherheitsgesetz vor-gesehenen Kapazität (12,5 GW), während der Koalitionsvertrag der GroKo auf bis zu 20 GW zielt.
  • 10 GW sind für Kraftwerke reserviert, die über einen längeren Zeitraum Strom erzeugen können (Langfristkriterium).
  • 2 GW sind für technologieoffene Ausschreibungen ohne Langzeitkriterium reserviert.
  • Die Ausschreibung im Jahr 2026 soll in 2/3 Runden mit ersten Zuschlägen möglichst im Spätsommer erfolgen.
  • Die Inbetriebnahme ist für 2030/2031 vorgesehen. Die Verträge sollen eine Laufzeit von 15 Jahren haben.
  • Alle Kraftwerke müssen H2-ready sein. Einen festen Zeitpunkt für die Umstellung soll es anders als nach den Plänen der Ampel aber nicht geben. Sonderausschreibungen ab 2027 sollen die vorzeitige Wasserstoffumstellung anreizen.
Kümmerlein –

„Bei der Kapazität stehen wir heute wieder dort, wo die Ampel stand. Für die Umsetzung fehlt weiterhin der rechtliche Rahmen. Auch dieser wird aber nur ein Zwischenschritt zu einem größeren Kapazitätsmarkt sein.“

Rechtliche Kernpunkte für Kraftwerksbetreiber

  • Mit der Einigung zu den Kernpunkten ist der erste Milestone aus rechtlicher Sicht noch nicht erreicht. Das EU-Beihilfeverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Auf einen Gesetzentwurf zum Auktionsdesign muss die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission erst noch folgen.
  • Die Deutsche Umwelthilfe moniert eine Doppelförderung durch Investitionsbeihilfen einerseits und spätere Vergütung über den Kapazitätsmarkt andererseits. Zudem soll die Begründung für den Umfang der Kapazität nicht stichhaltig sein. Eine Nichtigkeitsklage gegen die beihilfenrechtliche Genehmigung zur Durchsetzung von Umweltzielen beim EuG ist möglich.
  • Aus Betreibersicht stehen folgende Schritte für die Umsetzung an: nationales Gesetz zum Auktionsdesign → State-Aid-Go → Vergabeverfahren → Zuschlag → Standort & Grundstück → Netzanschluss → BImSchG-Genehmigung → EPC → Bau → Inbetriebnahme → H₂-Switch.
  • Es wird für das Auktionsdesign vor allem interessant sein, wer technisch zum Bieterkreis gehören kann. Dafür wird die Mindestleistung des Kraftwerks entscheidend sein. Die Bundesregierung geht derzeit von 10 MW aus. Damit wäre das Verfahren nicht auf Großanlagen beschränkt. Diese Frage war von der Einigung zu den Kernpunkten nicht erfasst.