Bergbau auf dem Mond?

Ende Januar kündigte der Beauftragte der Bundesregierung für Luft- und Raumfahrt, Thomas Jarzombek, für 2020 einen Entwurf eines nationalen Weltraumgesetzes an. Regelungsziel soll es insbesondere sein, Haftungsregelungen zu schaffen, mit denen deutsche Raumfahrtakteure im europäischen Wettbewerb auch in Zukunft erfolgreich sein können. Das zuständige Bundeswirtschaftsministerium möchte, dass das Gesetz möglichst wenig Regulierung und bürokratische Hürden für private Investitionen in Weltraumprojekte enthält. Hierdurch soll insbesondere verhindert werden, dass in Weltraumprojekten aktive Start-Ups in andere Länder abwandern.

Hier ist Aufholen angesagt, da z.B. im nicht gerade als Raumfahrernation bekannten Luxemburg schon 2017 ein Weltraumgesetz in Kraft getreten ist, mit den zugehörigen günstigen Steuerbedingungen des kleinen Nachbarn ein kaum zu unterschätzender Vorteil. Weniger verwunderlich ist es hingegen, dass auch die großen Raumfahrtnationen Russland und die USA bereits nationale Weltraumgesetze haben.

Weltraumbergbau, also die Rohstoffgewinnung im Weltraum, soll nicht Gegenstand des geplanten deutschen Gesetzes sein. Dies wird von der Raumfahrtindustrie und dem BDI kritisiert, an anderer Stelle werden entsprechende Regelungen nicht für nötig gehalten, da auf internationaler Ebene bereits seit 1967 der sog. internationale Weltraumvertrag, der Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper der Vereinten Nationen, existiert. Deutschland ist dem Vertrag 1969 beigetreten.

Klare Regelungen zum Weltraumbergbau enthält der Weltraumvertrag indes nicht. Vorgeben ist vielmehr nur ein grober Rahmen, der die friedliche Nutzung und die gegenseitige Unterstützung bei der Erforschung des Weltraums sichern soll. Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper sind hiernach zum Vorteil und im Interesse aller Länder ohne Ansehen ihres wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Entwicklungsstandes durchzuführen und Sache der gesamten Menschheit. Kein Staat darf sich Himmelskörper aneignen. Für die Rohstoffgewinnung im Weltraum bedeutet dies allein, dass Rohstoffe von Himmelskörpern für alle zugänglich sein müssen. Ohne klarere Regelungen läuft dies letztlich doch auf ein "first come, first serve" hinaus, so dass wenige Nationen mit großen Forschungsetats und milliardenschweren Privatinvestoren die Nase vorn haben und die meisten Nationen ins Hintertreffen geraten werden.

Angesichts sich verknappender Rohstoffe auf der Erde hat der Wettlauf um die Rohstoffgewinnung im All bereits begonnen. So regelt der SPACE Act der USA von 2015 die private kommerzielle Ausbeutung des Weltraums. Auch das luxemburgische Gesetz zur Erforschung und Nutzung von Weltraumressourcen ist im Hinblick auf die eigenen Rohstoffinteressen nicht zimperlich und wurde bereits als "krass völkerrechtswidrig" kritisiert.

Deutschland sollte sich also nicht zu viel Zeit lassen, auch das Thema Weltraumbergbau in einem nationalen Weltraumgesetz zu verankern, oder aber auf internationaler Ebene dafür einzutreten, dass konkrete Regelungen geschaffen werden, wie Rohstoffe aus dem Weltall tatsächlich im Interesse aller genutzt werden können. Es ist voraussichtlich noch Zukunftsmusik, bis tatsächlich die ersten Schürfungen auf Himmelskörpern beginnen. Aber: die Zukunft beginnt heute - und bis dahin bleiben auch die irdischen bergrechtlichen Themen spannend.