Beschleunigung als Positiveffekt der COVID-19-Pandemie

Der Bundestag hat am gestrigen Tage auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat das Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) und der Geltungsdauer dienstrechtlicher Vorschriften beschlossen (BT-Drs. 19/26174 und 19/26972). Das ursprünglich bis zum 31.03.2021 befristete PlanSiG, welches Vereinfachungen der Öffentlichkeitsbeteiligung durch elektronische Beteiligungsformen beinhaltet, wird danach bis zum 31.12.2022 verlängert.

Damit wird den fortbestehenden Einschränkungen der COVID-19-Pandemie Rechnung getragen. Darüber hinaus wird über die Verlängerung des Gesetzes für gut 1,5 Jahre auch der Zeitraum zur Evaluierung der Beschleunigungseffekte der Regelungen des PlanSiG erweitert.

Die beschlossene Verlängerung des PlanSiG ist sehr zu begrüßen. Dies gilt unabhängig von der COVID-19-Pandemie. Die mit dem PlanSiG ermöglichte Verlagerung einzelner Verfahrensschritte der Öffentlichkeitsbeteiligung in elektronische Verfahren, insbesondere die Online-Konsultation, trägt, wie sich schon bisher zeigt, zu einer Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahrensabwicklung bei, ohne dass dadurch Beteiligungsmöglichkeiten beschränkt würden. Daher ist zu hoffen, dass als Positiveffekt der COVID-19-Pandemie auch nach einem Ende der pandemiebedingten Einschränkungen die Möglichkeiten der Verlagerung von Schritten der Öffentlichkeitsbeteiligung in das elektronische Verfahren verbleiben.

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Autorin

  • Öffentliches Wirtschaftsrecht
  • Umwelt- und Planungsrecht