Betriebsschließungsversicherungen & Corona: ein OLG gegen viele andere – es bleibt spannend

Infolge der Corona-Pandemie mussten viele Betriebe vorübergehend schließen bzw. konnten nur noch in geringem Umfang der geschäftlichen Tätigkeit nachgehen (z.B. durch Beherbergung von Geschäftsreisenden, Außer-Haus-Verkauf von Speisen). Schnell stritten Versicherungsnehmer und Versicherer über Ansprüche aus Betriebsschließungsversicherungen. Vor Gericht, jedenfalls in der zweiten Instanz, unterlagen zumeist die Versicherungsnehmer.

Aus der Reihe der obergerichtlichen Rechtsprechung sticht nun das OLG Karlsruhe heraus und bejaht insoweit erstmals einen Anspruch des Versicherungsnehmers.

Unser Partner Dr. Sebastian J.M. Longrée hat das Urteil des OLG Karlsruhe vom 30.06.2021 (12 U 4/21) in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „Der Betrieb“ (39/2021) kommentiert.

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