Bislang wurde Betreibern von Photovoltaikanlagen eine feste Vergütung für die Einspeisung ihres erzeugten Solarstroms garantiert. Rechtliche Grundlage hierfür ist das im Jahr 2000 verabschiedete Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG). Da die garantierte Einspeisevergütung jedoch auf 20 Jahre begrenzt ist, fallen seit diesem Jahr zunehmend ältere Anlagen aus EEG-Förderung heraus. Für die Betreiber älterer Solaranlagen stellt sich daher die Frage, wie sie ihren Solarstrom auch künftig nutzen können. Eine wichtige Rolle könnte hier die Blockchain-Technologie spielen.
Was ist Blockchain?
Ganz abstrakt lässt sich eine Blockchain (zu Deutsch: Blockkette) als ein dezentrales digitales Protokoll beschreiben. Bei der Blockchain werden einzelne Informationsblöcke im Sinne einer Kette so aneinander gehängt, dass der jeweils jüngere Block stets die Informationen des jeweils älteren Blocks enthält. Der jeweils jüngste Block enthält daher sämtliche Informationen aller vorangegangenen Blöcke, was eine nachträgliche Manipulation einzelner Blöcke erheblich erschwert bis nahezu ausschließt. Mittels Algorithmen wird die Blockchain dezentral zwischen den teilnehmenden Akteuren gespeichert, was den Einsatz eines zentralen Servers und Intermediäres aus technischer Sicht überflüssig macht. Sämtliche Beziehungen und Vorgänge zwischen den Teilnehmern sind kryptographisch über ein Konsensverfahren abgesichert.
Was kann Blockchain?
Eine Blockchain eignet sich für sämtliche Anwendungen, die eine fälschungssichere Dokumentation von Vorgängen aller Art erfordern. Ein bekanntes Anwendungsbeispiel sind sogenannte Kryptowährungen wie beispielsweise Bitcoin oder Etherum. Eine Blockchain kann jedoch auch mit Verträgen verbunden werden. Sogenannte Smart Contracts sind Computerprogramme, die ein bestimmtes Ereignis digital prüfen und verarbeiten und so automatisiert rechtlich relevante Handlungen ausführen. Sie können zum Beispiel dafür sorgen, dass bei Eintritt eines zuvor vereinbarten Ereignisses Transaktionen automatisch ausgeführt werden. Smart Contracts können daher vollautomatisiert und ohne menschliches Eingreifen abgewickelt werden. Ein weiteres Einsatzgebiet liegt zudem in der Dokumentation von Lieferketten. Lieferwege sind so transparent sowie fälschungssicher nachverfolgbar und Transaktionen können automatisiert ausgeführt werden. Blockchain kann so dazu beitragen, Transaktionen zu beschleunigen und die hierbei anfallenden Transaktionskosten durch die Digitalisierung und Automatisierung von Vorgängen erheblich zu senken. Zudem fördern Blockchains die Datenkonsistenz.
Welche Rolle kann Blockchain beim zukünftigen Energiehandel spielen?
Blockchainbasierte Energiehandelsplattformen könnten vor allem lokale Energiemärkte fördern. Energie könnte so nicht mehr nur ausschließlich über große Energiehandelsunternehmen und die Großhandelsebene beschaffen werden, sondern es könnten bereits kleineste Energiemengen unmittelbar zwischen einzelnen Letztverbrauchern gehandelt werden. Dies soll – so die Idee – für einen lokalen Ausgleich von Energieerzeugung und -verbrauch vor Ort sorgen und zugleich die Verbraucherstellung stärken. Vieles spricht dafür, dass lokale Energiemärkte die bestehenden Energiemärkte jedenfalls ergänzen und übergeordnete Netzebenen entlasten werden. Durch den Einsatz von Smart Metering können Energiebedarf und Energiekapazitäten automatisiert ermittelt werden. Hierdurch könnten insbesondere Besitzer von Photovoltaikanlagen bereits kleinste Stromüberschüsse automatisiert an interessierte Abnehmer veräußern. Transaktionen könnten durch die Einbindung von Smart Metern und Smart Contracts so automatisiert zwischen Angebots- und Nachfrageseite abgeschlossen und abgewickelt werden. Erste erfolgreiche Pilotprojekte wie beispielsweise in den USA, Australien und auch Deutschland beweisen bereits die technische Umsetzbarkeit.
Rechtliche Herausforderungen
Den Potentialen eines blockchainbasierten Energiehandels stehen gegenwärtig noch einige rechtliche Hürden entgegen. So ist bereits das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) mit seinen komplizierten Anzeige- und Genehmigungspflichten sowie Vorgaben an die Vertragsgestaltung im Energiehandel noch nicht auf den direkten Energiehandel zwischen Endverbrauchern ausgerichtet. Weitere Voraussetzungen und Pflichten für die Nutzung an einer Energiehandelsplattform ergeben sich zudem u. a. aus der Stromnetzentgeltverordnung (StromNZV), dem Stromsteuergesetz (StromStG) einschließlich der zugehörigen Durchführungsverordnung (StromStV) und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Da die energierechtlichen Bedingungen zum Handel von Energie durch einzelne Endverbraucher mit vertretbarem Aufwand gegenwärtig und wohl auch zukünftig nicht erfüllt werden können, werden wohl auch blockchainbasierte Energiehandelsplattformen die Einbeziehung gewerblicher Intermediäre erfordern.
Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist vor allem problematisch, dass auch in einer privaten Blockchain gespeicherte Daten von allen Teilnehmern eingesehen werden können, auch wenn diese Daten personenbezogen sind. Die Verarbeitung personengezogener Daten in einer Blockchain bedarf daher einer Rechtfertigung wie beispielsweiser einer wirksamen Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a), Art. 7 DSGVO). Zudem können einmal gespeicherte und gegebenenfalls unrichtige Daten wegen der technischen Manipulationssicherheit nur per Konsensmechanismus gelöscht oder verändert werden. Dies kann die Durchsetzung von Betroffenenrechten (Art. 12 ff. DSGVO) erheblich erschweren, wenn nicht sogar unmöglich machen. Fraglich ist auch, wer bei einer dezentralen Plattform Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist.