Am 22. August 2019 hat das Bundesjustizministerium seinen Entwurf für ein „Gesetz zur Bekämpfung von Unternehmenskriminalität” vorgestellt. Der bislang nicht veröffentlichte Entwurf enthält neue Regelungen zur Sanktionierung von Unternehmen.
KÜMMERLEIN-Partner Dr. Sebastian J.M. Longrée gibt in einem aktuellen Beitrag für die Rubrik „Capital Market Insight“ der Deutsche Börse einen ersten Überblick über den Entwurf. Der Beitrag ist in deutscher und englischer Sprache online verfügbar.