Liebe Leserinnen und Leser,
das Corona-Virus SARS-CoV-2 und die zu seiner Eindämmung ergriffenen politischen Maßnahmen stellen nahezu jeden von uns vor neue Herausforderungen. Ohne jeden Zweifel geht es derzeit zuvorderst darum, die Verbreitung des Virus bestmöglich zu verlangsamen. Um unseren Beitrag hierzu zu leisten und zugleich die Gesundheit unserer Mitarbeiter, Mandanten und Geschäftspartner zu schützen, haben wir eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt, die gewährleisten, dass wir alle behördlichen Empfehlungen zum Infektionsschutz übererfüllen und zugleich die hohe Qualität bewahren, die Sie zu Recht von uns erwarten.
Wir dürfen Ihnen versichern, dass wir gerade in dieser herausfordernden Zeit mit vollem Einsatz an Ihrer Seite stehen. Hierzu gehört insbesondere, dass wir schnelle und verlässliche Antworten auf die rechtlichen Fragen geben, die sich Ihnen und Ihrem Unternehmen im Zusammenhang mit der „Corona-Krise“ stellen. Um Ihnen den bestmöglichen Service bieten zu können, haben wir eine Arbeitsgruppe eingerichtet, der Experten unseres Hauses aus den Bereichen
- Arbeitsrecht (RA Christian Althaus)
- Handels- und Gesellschaftsrecht (RA Dr. Matthias Grote)
- Vertragsrecht / Allgemeines Zivilrecht (RA Dr. Stephan Molls)
- Mietrecht (RAin Diana Bock)
- Öffentliches Recht (RA Dr. Michael Neupert)
- Restrukturierung/Insolvenzrecht (RA Dr. Stephan Molls)
angehören. Gern können Sie sich mit Ihren Anliegen unmittelbar an die genannten Kollegen wenden. Selbstverständlich stehen Ihnen aber auch Ihre bisherigen Ansprechpartner aus unserem Hause weiterhin in gewohnter Weise zur Verfügung.
Auf unserer Homepage haben wir uns außerdem mit Themen auseinandergesetzt, die zahlreiche Unternehmen derzeit beschäftigen und daher möglicherweise für Sie von Interesse sind. Unter anderem geht es um
- Tipps für Arbeitgeber im Zusammenhang mit Verdachtsfällen und Home Office
- Auswirkungen des Corona-Virus auf Großveranstaltungen aus mietrechtlicher Sicht
- Probleme großer Kapitalgesellschaften hinsichtlich der Durchführung der Hauptversammlung/Gesellschafterversammlung
- die selbstverständlich uneingeschränkt fortgeführte Amtstätigkeit der bei uns im Hause tätigen Notare.
Ferner finden Sie auf unserer Homepage ein „Erste-Hilfe-Set“ für Corona-Fragen mit nützlichen Links und Informationen. Weitere aktuelle Beiträge, insbesondere zum Thema Kurzarbeit, werden wir in den kommenden Tagen veröffentlichen. Mit allen weiterführenden Fragen können Sie sich selbstverständlich jederzeit gern persönlich an uns wenden.
Wir wünschen Ihnen, Ihren Familien und Kollegen in den kommenden Wochen und Monaten die nötige Gelassenheit, Entscheidungskraft, Mut und natürlich in erster Linie Gesundheit.
Glück auf aus Essen!
Kümmerlein Rechtsanwälte & Notare