Corona: Notare im Dienst – Beurkundungen sind weitgehend ohne Gesundheitsrisiken durchführbar

Alle Notarinnen und Notare von KÜMMERLEIN sind auch in der gegenwärtigen Corona-Virus-Situation im Amt und für alle Mandanten weiter voll im Einsatz. Beurkundungen können und werden in der gegenwärtigen Situation weiterhin durchgeführt und zwar auch so, dass Risiken für alle Beteiligten so gut wie ausgeschlossen werden. Besprechungen und Anfragen werden telefonisch oder in Telefonkonferenzen durchgeführt, die die Notarinnen und Notare von KÜMMERLEIN gern organisieren. Beurkundungen können ohne persönliche Anwesenheit der Beteiligten durchgeführt werden und zwar in der Weise, dass Mitarbeiter der jeweiligen Notarin oder des jeweiligen Notars als Vertreter (ohne Vertretungsmacht) der Parteien an der Beurkundung teilnehmen. Damit die Mandanten aber gleichwohl die Möglichkeit haben, während der Beurkundung Fragen an den Notar zu stellen oder dieser ihnen wichtige Dinge erläutern kann, können die Beteiligten – wenn dies von allen gewünscht wird – in die Beurkundung durch eine Telefonkonferenz live hereingeschaltet werden. Im Nachhinein müssen die Beteiligten lediglich ihre Unterschriften vor der jeweiligen Notarin oder Notar leisten bzw. ihre bereits auf entsprechenden Dokumenten geleisteten Unterschriften vor der Notarin bzw. dem Notar persönlich anerkennen. Dabei ist es auch möglich, dass die Mandanten mit ihrem Pkw in unsere Parkgarage fahren und sich dort die erforderlichen Dokumente mit Unterschriften dem Notar übergeben; dazu müssen sie nicht einmal unbedingt austeigen. Auch reine Unterschriftsbeglaubigungen können in dieser Weise durchgeführt werden. Soweit eine Vertretung rechtlich nicht möglich ist (z.B. Testamente), kann die Beurkundung unter freiem Himmel im Bereich hinter unserem Bürogebäude durchgeführt werden.

Alle Notarinnen und Notare bei KÜMMERLEIN legen größten Wert darauf, für ihre Mandanten alle möglichen gesundheitlichen Risiken auszuschließen, aber gleichzeitig alle beurkundungsrechtlichen Vorgänge auch weiterhin durchzuführen zu können, sodass gerade wichtige Vorgänge nicht liegen bleiben müssen, sonst zu großen Schäden bei den Mandanten führen könnte.

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