In Zulassungsverfahren für Infrastrukturprojekte und technische (Groß-) Anlagen stehen Verwaltungsbehörden und Projektträger regelmäßig vor mehreren Herausforderungen: Zum einen sind die zur Genehmigung gestellten Projekte in der Regel komplex (und zwar sowohl naturwissenschaftlich-technisch als auch organisatorisch und rechtlich) und nicht selten zeitkritisch. Zum anderen müssen die häufig personell knapp besetzten Verwaltungsbehörden ihre Ressourcen zumeist auf verschiedene Zulassungsverfahren aufteilen. Schließlich kann in Verfahren, in denen die Öffentlichkeit zu beteiligen ist, eine Abarbeitung einer großen Anzahl erhobener Einwendungen erforderlich sein.
Um in diesem Spannungsfeld eine zügige und rechtssichere Verfahrensführung zu ermöglichen, setzt der Gesetzgeber im Umwelt- und Planungsrecht seit mehreren Jahren verstärkt auf die Einbindung sogenannter Projektmanager bzw. Verwaltungshelfer. Projektmanager bzw. Verwaltungshelfer sind Einzelpersonen oder Unternehmen (z.B. Ingenieurbüros oder entsprechend spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien), die auf Seiten der sie beauftragenden Zulassungsbehörde tätig werden und diese bei der Absolvierung einzelner Verfahrensschritte bis hin zur Vorbereitung der das Verfahren abschließenden Entscheidung über die Projektzulassung unterstützen. Hierbei ist zu betonen, dass die letztverbindliche Entscheidung über den Zulassungsantrag nicht dem Projektmanager, sondern allein der ihn beauftragenden Behörde obliegt. Zumeist sieht das einschlägige Fachrecht vor, dass die Beauftragung eines Projektmanagers durch die Zulassungsbehörde auf Vorschlag oder mit Zustimmung des Vorhabenträgers und auf dessen Kosten erfolgt. Zwischen der Verwaltungsbehörde, dem Vorhabenträger und dem Projektmanager besteht also kraft Gesetz ein enges Beauftragungs- und Kooperationsverhältnis, das darauf angelegt ist, das zur Zulassung gestellte Projekt unter Einhaltung sämtlicher zu beachtender rechtlichen Vorgaben effizient und rechtssicher zu verwirklichen.
Die Unterstützung von Zulassungsbehörden und Vorhabenträgerin durch Projektmanager kann auch im Zusammenhang mit der genehmigungsrechtlichen Realisierung von Wasserstoffprojekten eine wichtige Rolle spielen. Ist für die Errichtung und den Betrieb bzw. die Änderung einer Wasserstoffleitung nach Maßgabe von § 43l EnWG ein energiewirtschaftliches Planfeststellungsverfahren durchzuführen, kann die zuständige Behörde auf Vorschlag oder mit Zustimmung des jeweiligen Vorhabenträgers auf Grundlage des § 43g EnWG einen Projektmanager mit der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten beauftragen. Erfordert die Zulassung eines Elektrolyseurs eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung (§ 4 BImSchG), kommt nach § 2 Satz 3 Nr. 5 der 9. BImSchV ebenfalls die Unterstützung von Genehmigungsbehörde und Vorhabenträger durch einen Projektmanager in Betracht. Im Übrigen können Verwaltungsbehörden private Dritte auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung als Verwaltungshelfer (bzw. – technisch gesprochen – als Projektmanager) unterstützend heranziehen.
Die neue Bundesregierung hat in ihrem Ende 2021 vorgelegten Koalitionsvertrag angekündigt, die rechtlich zulässigen Einsatzfelder für die Beauftragung von Projektmanagern in Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren ausdehnen zu wollen. Gleichzeitig betont der Koalitionsvertrag der Bundesregierung die Notwendigkeit eines zügigen Auf- und Ausbaus der Wasserstoffnetzinfrastruktur sowie der Implementierung von Wasserstofftechnologien. Die öffentlich-rechtliche Abteilung von KÜMMERLEIN unterstützt Behörden und Vorhabenträger seit Jahren erfolgreich als Projektmanager bei der Zulassung komplexer Vorhaben. Bei Fragen zu den verfahrensrechtlichen Einsatzmöglichkeiten von Projektmanagern oder den materiell-rechtlichen Anforderungen an die Zulassung Ihres Wasserstoffprojekts stehen wir gerne zur Verfügung.