Tausende "Diesel-Klagen" sind bereits rechtshängig und ein Ende ist nicht in Sicht. Viele Diesel-Käufer sehen sich von den Herstellern und ihren Verkäufern getäuscht. Die Meinungen - auch der Gerichte -, wie das Ganze materiell-rechtlich einzuordnen ist, gehen auseinander.
Wichtige Entscheidung für die forensische Praxis
Doch auch jenseits der materiell-rechtlichen Fragen spielen prozessuale Themen in diesem Komplex eine wichtige Rolle. Ein aktueller Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) setzt sich mit der praktisch wichtigen Frage auseinander ob Verkäufer und Hersteller als Streitgenossen verklagt werden können.
Leitsatz des BGH
Macht der Käufer eines Kraftfahrzeugs gegen den Verkäufer Ansprüche wegen eines behaupteten Sachmangels (hier: im Fahrbetrieb abgeschalteter Abgasreinigungseinrichtungen) und gegen den Hersteller des Fahrzeugs Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend, die auf die Vortäuschung eines mangelfreien Zustands gestützt werden, können Verkäufer und Hersteller als Streitgenossen gemeinschaftlich verklagt werden.
MDR-Beitrag
Unser Partner Dr. Sebastian J.M. Longrée hat die Entscheidung für die "Monatsschrift für Deutsches Recht" analysiert. Sein Beitrag ist in der aktuellen Ausgabe der MDR 2018 Heft 22 publiziert.