Der Gesetzgeber hat vor wenigen Monaten das Produktsicherheitsrecht an neue europäische Vorgaben angepasst und umfangreich überarbeitet. Unter anderem ist in diesem Zuge das neue Anlagenüberwachungsgesetz (ÜAnlG) in Kraft getreten, das für sehr viele Unternehmen neue, weitreichende Vorgaben enthält. Auch wenn es das Anlagenüberwachungsrecht seit langem gibt, hat sich der Rechtsrahmen deutlich verändert.
Unser Partner Dr. Michael Neupert hat den ersten, ausführlichen Kommentar zu diesem Gesetz vorgelegt. Die Kommentierung ist im Handkommentar Produkthaftungs- und Produktsicherheitsrecht im Januar 2022 im Nomos-Verlag erschienen.