Klimaschutz ist das Thema der Stunde, aber schon seit einiger Zeit gibt es Versuche, ihn gerichtlich zu erzwingen. „Climate litigation“ wird absehbar zunehmen und reiht sich in verschiedene Vorstöße ein, Unternehmen in eine Verantwortung zu nehmen, die es zumindest bislang in dieser Form nicht gab. Der Gesetzgeber hat gerade erst das Lieferkettengesetz entgegen vieler warnender Stimmen aus der Wirtschaft verabschiedet.
In diesem Jahr hat nicht nur das Bundesverfassungsgericht zum Klimaschutz geurteilt, sondern auch das Bezirksgericht Den Haag. Letzteres hat die Shell-Konzernmutter aufgrund einer Generalklausel des niederländischen Zivilrechts zur starken Verminderung von CO2-Emissionen verurteilt. Unser Partner Dr. Michael Neupert ist für den Klimaschutz, erläutert aber in einem Artikel bei FAZ Einspruch, weshalb das Urteil kritisch zu sehen ist.