Elektronische Beurkundung
I. Worum geht es?
Die notarielle Beurkundung ist in Deutschland traditionell papiergebunden: Die Urkundsperson liest vom Ausdruck, die Beteiligten unterschreiben auf Papier und anschließend wird das Dokument digitalisiert. Mit dem nun vorliegenden Gesetzgebungsvorhaben zur elektronischen Präsenzbeurkundung [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1505 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung] soll dieses starre Papierformat aufgebrochen werden. Kern der Reform ist, dass Notarinnen und Notare künftig auch im Präsenztermin eine elektronische Niederschrift verwenden dürfen. Der Gesetzgeber will damit Medienbrüche vermeiden und die Abläufe im Notariat, bei Behörden und Gerichten spürbar vereinfachen.
II. Welche Neuerungen gibt es?
Die elektronische Beurkundung bleibt ein vollwertiges Präsenzverfahren – der Termin findet weiterhin persönlich statt. Neu ist lediglich, dass die Urkunde nicht mehr ausgedruckt werden muss. Der Text wird auf einem Bildschirm angezeigt, gelesen und anschließend elektronisch unterzeichnet: entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder auf einem geeigneten Gerät wie Tablet oder Pad. Die Urkundsperson signiert die Niederschrift ebenfalls qualifiziert elektronisch. Für die technische Umsetzung stellt die Bundesnotarkammer ein einheitliches System bereit, das sämtliche Notariate nutzen sollen. Voraussetzung sind eine stabile signaturfähige Arbeitsumgebung, geeignete Endgeräte für die Beteiligten sowie eine verlässliche Infrastruktur für Archivierung und Weiterleitung.
Für das notarielle Arbeiten bedeutet das spürbare Erleichterungen: Ausdrucke, Nachscans und manuelle Übertragungen entfallen. Ausfertigungen und beglaubigte Ablichtungen von Urkunden können direkt von der elektronischen Urkunde gefertigt werden. Digitale Abläufe – etwa elektronische Grundbuchanträge oder digital geführte Gerichtsakten – lassen sich nahtlos anbinden. Auch umfangreiche Vertragswerke, wie sie bei Unternehmens- oder Immobilienübertragungen typisch sind, können einschließlich aller Anlagen und Pläne vollständig digital erstellt, genehmigt und weiterverwendet werden. Gleichzeitig entstehen neue Anforderungen: Notariate müssen technisch aufrüsten, Personal schulen und unterschiedliche Erwartungen der Mandanten berücksichtigen.
„Bei der elektronischen Präsenzbeurkundung erstellen und unterzeichnen Notare Urkunden digital – der Termin bleibt persönlich.“
