Energiewirtschaftsrecht im Wandel – Bundestag ebnet Weg für Großbatteriespeicher

14. November 2025
Sebastian Gajek LL.M.

Mit dem Gesetz zur „Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften“ hat der Bundestag in seiner gestrigen Sitzung umfangreiche Änderungen im Energiewirtschaftsrecht beschlossen.

Ziel der nun beschlossenen Änderungen waren neben der Umsetzung von Vorgaben des EU-Rechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes insbesondere die Umsetzung planungsrechtlicher Erleichterungen. Diese betreffen etwa das Energiewirtschaftsgesetz, das Baugesetzbuch und das Messtellenbetriebsgesetz.

Besonderes Augenmerk dürfte künftig die durch den Ausschuss für Wirtschaft und Energie eingefügte Änderung des § 35 des Baugesetzbuches erlangen, nach der Großbatteriespeicher nun privilegiert im Außenbereich errichtet und betrieben werden können. Die Speicher stellen aus energie- und klimapolitischer Sicht einen zentralen Baustein für das klimaneutrale Stromnetz der Zukunft dar. Die hiesige Novellierung trägt dem Umstand Rechnung, dass sich die die installierte Leistung von Großbatteriespeichern in nur wenigen Jahren in Deutschland beinahe verdoppelt hat.

Die nun beschlossenen Änderungen sind umfangreich. Gleichzeitig befindet sich mit dem Wasserstoffbeschleunigungsgesetz ein weiteres energiewirtschaftsrechtlich hoch relevantes Gesetzesvorhaben „in der Pipeline“.

Wir werden in den nächsten Wochen ausführlich zu diesen Gesetzesvorhaben und ihren Verflechtungen einige Worte verlieren – also, stay tuned …