Erfolg vor dem BGH: RAG wehrt mit KÜMMERLEIN und Hall Millionenklage ab

Die RAG Aktiengesellschaft („RAG“) hat sich in einem seit vielen Jahren geführten post-M&A-Streit über mehrere Instanzen gegen die LMT GmbH & Co. KG („LMT“) durchgesetzt. Der Bundesgerichtshof (BGH) setzte dem Streit nun ein Ende. RAG konnte so mit einem KÜMMERLEIN-Litigation-Team erfolgreich (vermeintliche) Schadensersatz- und Freistellungsansprüche mit einem drohenden Schadenspotenzial in einer deutlich zweistelligen Millionenhöhe abwehren.

Außergewöhnlicher Sachverhalt mit klassischen post-M&A-Streitthemen

LMT hatte RAG Ende 2016 auf Schadensersatz aus einem Jahrzehnte zurückliegenden Unternehmenskauf zunächst vor dem Landgericht Bochum verklagt. Streitgegenstand war – wie häufig in post-M&A-Streitigkeiten – eine vermeintliche Garantieverletzung. Komplex wurde der Rechtsstreit nicht nur durch den langen Zeitablauf seit Vollzug der Transaktion, sondern auch durch diverse Umstrukturierungen auf beiden Seiten. Die mündliche Verhandlung erstreckte sich über eine Vielzahl von Terminen und Jahren, einschließlich umfangreicher Beweisaufnahmen.

Berufung bringt die Wende

Nachdem das Landgericht Bochum 2019 zunächst in einem Grund- und Teilurteil zu Gunsten der Klägerin entschieden hatte, wendete sich das Blatt in der Berufung. Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) hatte das Urteil aus Bochum abgeändert, d.h. aufgehoben und die Klage insgesamt abgewiesen. Eine Revision zum BGH hatte der Senat in Hamm nicht zugelassen.

Endgültiger Erfolg vor dem BGH

Dagegen legte die Klägerin Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH ein. Hier zog das KÜMMERLEIN-Team Dr. Reiner Hall als BGH-Anwalt hinzu. Mit Beschluss vom 21. Februar 2023 hat der BGH nun die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin zurückgewiesen. Das Urteil des OLG ist damit rechtskräftig.

KÜMMERLEIN-Litigation-Team

RAG wurde in dem Prozess von einem Team um die beiden federführenden Partner Dr. Sebastian J.M. Longrée und Dr. Katja Longrée vertreten. Die KÜMMERLEIN-Litigation-Praxis wird häufig in (post) M&A- und anderen Haftungsstreitigkeiten mandatiert.

Dr. Reiner Hall zählt zu den renommiertesten BGH-Anwälten. Der Kontakt zu ihm rührt aus der Hengeler-Zeit von Sebastian Longrée her.

Auf Inhouse-Seite lag die Steuerung bei Deina Rehermann (Leiterin Recht/Compliance/Revision). Bis zu ihrem Ausscheiden in den Ruhestand war auch Marion Plinke federführend tätig (zuletzt stellvertretene Leiterin Recht/Compliance/Revision).

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