EU-Datenverordnung – Fluch oder Segen für den Mittelstand?

15. Mai 2025
Anna von Dietze LL.M. (Sydney)

Ab 12. September 2025 gilt sie verbindlich in Deutschland und der gesamten EU: die EU-Datenverordnung (auf engl. „Data Act“). Viele haben das Gesetz noch gar nicht auf dem Radar. Dabei erlegt es vielen Unternehmen komplexe Pflichten auf und bietet gleichzeitig Chancen sowohl für etablierte Player als auch Start-Ups in verschiedenen Sektoren. Dieser Beitrag erklärt, was auf Unternehmen zukommt, was sie jetzt tun sollten – und wo der Mittelstand sogar profitieren kann.

Was regelt die EU-Datenverordnung?

Ziel der Verordnung ist es, eine faire, innovative und wettbewerbsfähige Datenwirtschaft in Europa zu fördern. Herzstück der Regelung ist das Teilen von Daten – insbesondere zwischen Unternehmen, aber auch gegenüber öffentlichen Stellen oder Verbrauchern.

Konkret heißt das:

  • Nutzer vernetzter Geräte (z. B. Industriemaschinen, Fahrzeuge, smarte Verbraucherprodukte) erhalten einen gesetzlichen Anspruch, die von diesen Geräten erzeugten und abrufbaren technischen Daten zu erhalten, zu nutzen und an Dritte weiterzugeben.
  • Unternehmen sind verpflichtet, bestimmte Produktdaten herauszugeben – entweder an Endnutzer oder andere Unternehmen (wie Kunden, Start-Ups oder Wettbewerber).

Zwei Praxisbeispiele

Maschinenbauunternehmen (B2B): Ein mittelständischer Maschinenhersteller verkauft eine vernetzte CNC-Fräse. Die Maschine erzeugt während des Betriebs Prozessdaten (z. B. Temperaturverläufe, Energieverbrauch, Laufzeiten). Nach der Datenverordnung hat der Kunde ein Recht auf Zugang zu diesen Daten für den Eigengebrauch und er kann sie auch an ein Drittunternehmen weitergeben, z.B., um von diesem eine Predictive-Maintenance-Lösung für die Maschine zu beziehen.

Smarte Zahnbürsten (B2C): Ein Startup bietet eine KI-gestützte App zur Analyse von Zahnputzgewohnheiten. Nutzer können vom Zahnbürstenhersteller Zugang zu den abrufbaren Nutzungsdaten ihrer smarten Zahnbürste (z. B. Druck, Dauer, Bewegungen) verlangen, um die Daten von der App analysieren zu lassen. Auf Wunsch des Nutzers muss der Hersteller die Daten auch direkt dem Start-Up zugänglich machen.

Warum der Mittelstand jetzt aktiv werden sollte

Die EU-Datenverordnung bringt neue Pflichten mit sich, die Mehraufwand für Unternehmen bedeuten. Sie kann aber auch ein strategischer Hebel sein, um Daten als Ressource zu nutzen – ob zur Verbesserung von Produkten, zur Entwicklung neuer Services oder für datengetriebene Kooperationen.

Nutzen Sie die verbleibende Übergangsfrist bis September 2025, um Ihre Datenstrategie auf Vordermann zu bringen. Gerne unterstützen wir Sie u.a. bei:

  • der rechtlichen Analyse, welche ihrer Produkte, Services und Daten in den Anwendungsbereich der Datenverordnung fallen
  • der rechtlichen Bewertung konkreter Anwendungsfälle
  • der Vertragsgestaltung rund um Daten
  • der Geltendmachung oder Verteidigung von Datenzugangsansprüchen
  • der rechtssicheren Gestaltung datenbasierter Geschäftsmodelle.

Wer frühzeitig handelt, kann Rechtsrisiken vermeiden und Wettbewerbsvorteile sichern. Sprechen Sie uns an.