Europäischer Gerichtshof exportiert die deutsche Mitbestimmung in das Ausland

Der Europäische Gerichtshof hat sein mit Spannung erwartetes Urteil in Sachen IG Metall und ver.di gegen SAP gefällt (wir berichteten).

Die Richter aus Luxemburg haben darin entschieden, dass nach der Umwandlung einer nach dem Mitbestimmungsgesetz mitbestimmten deutschen Aktiengesellschaft in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE) die im Unternehmen vertretenen Gewerkschaften weiterhin das Recht haben müssen, Vorschläge für die Wahl von Arbeitnehmervertretern zu unterbreiten. Außerdem muss nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs über diese Vorschläge in einem getrennten Wahlgang abgestimmt werden.

In der Sache folgen die Richter damit der Auffassung von IG Metall und ver.di. Allerdings stehen diese Gewerkschaftsrechte nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs allen in der SE, ihren Tochtergesellschaften und Betrieben vertretenen Gewerkschaften zu, wobei er ausdrücklich die im Ausland aktiven Gewerkschaften einbezieht. IG Metall und ver.di werden bei SAP also künftig mit ausländischen Gewerkschaften um die Sitze im Aufsichtsrat konkurrieren. Eine ausführlichere Besprechung der Entscheidung durch den Autor findet sich im Handelsblatt Rechtsboard.  

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