Florian Fuchs im Handelsblatt zum Markenrecht

Unser Kollege Florian Fuchs wurde in der Wochenendausgabe des Handelsblatts (Artikel hinter der Bezahlschranke) als Experte für Internet- und Markenrecht zitiert. Er äußerte sich zu einem Urteil des BGH in Sachen Ortlieb gegen Amazon, bei dem es um die Verwendung von Marken in Google AdWords ging, und zu den Folgen dieses Urteils für den Online-Handel. Zukünftig werden Händler bei der Benutzung von Marken als Google AdWords genau darauf achten müssen, welche Artikel auf den verlinkten Seiten angeboten werden, um nicht Gefahr laufen, wegen einer Markenrechtsverletzung abgemahnt zu werden.

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