Garantieversicherungen als Verhandlungsstrategie in mittelständischen Unternehmenstransaktionen

In den Verhandlungen zu einem Unternehmenskauf oder -verkauf gelangt man häufig an einen Punkt, an dem sich der Wunsch des Erwerbers nach Garantien und Freistellungen und die Bereitschaft des Verkäufers, solche Sicherheiten zu gewähren, unvereinbar gegenüberstehen. In einem solchen Fall kann eine sog. „Warranties and Indemnities-Versicherung“ (W&I-Versicherung) einen Ausweg bieten. Sie kann aber auch ansonsten für den Verkäufer interessant sein, um sein internes Haftungsrisiko zu reduzieren. Denn im Haftungsfall soll die Versicherung an seiner Stelle zahlen. Der Einsatz solcher Versicherungen nimmt stetig zu.

Derzeit bieten in Deutschland etwa acht Anbieter eine M&A-Versicherung an. Die Prämie liegt in der Regel zwischen 1,0 und 1,5% der Versicherungssumme, wobei regelmäßig ein Selbstbehalt in Höhe von etwa 1% des Enterprise Value gefordert wird. Die Konditionen können im Einzelfall natürlich abweichen, sind aber gegenüber dem unversicherten Haftungsrisiko in der Regel attraktiv.

Vorteile

Eine W&I-Versicherung hat verschiedene Vorteile, u.a.

... für den Verkäufer:

  • Das Risiko sinkt, einen Teil des Kaufpreises als Schadenersatz zurückzahlen zu müssen.
  • Weil letztlich die Versicherung zahlt, können ein höherer Cap (Haftungslimit) und möglicherweise weitergehende Garantien akzeptiert werden, was das Unternehmen für den Erwerber attraktiver

... für den Käufer:

  • Er erhält einen solventen Schuldner, was gerade bei natürlichen Personen als Verkäufer einen wichtigen Unterschied ausmachen kann.
  • Es ist möglich, eine höhere Deckungssumme mit der Versicherung zu vereinbaren, als ansonsten vom Verkäufer als Cap akzeptiert würde.
  • Möglicherweise können umfangreichere Garantien vereinbart werden.

Fallstricke bedenken

Einige Punkte sind jedoch zu beachten: Regelmäßig wird die Versicherung die vereinbarten Verkäufergarantien und –freistellungen nicht 1:1 abdecken. Vielmehr gibt es oftmals Ausschlüsse, insbesondere für bekannte Risiken und bestimmte Steuerthemen. Auch eine mögliche Umwelthaftung (z. B. nach § 4 Abs. 3 BBodSchG) ist oftmals ausgeschlossen. Es ist daher wichtig, zum richtigen Zeitpunkt in Gespräche mit dem Versicherer einzutreten, um diese Punkte im Vorfeld zu klären und die Ergebnisse ggf. in die Kaufvertragsverhandlungen einfließen zu lassen. Zudem unternehmen die Versicherer regelmäßig eine eigene Due Diligence-Prüfung des Zielunternehmens, auch dafür ist Zeit einzuplanen. Entscheidend ist auch, wer die Versicherung abschließt. Das kann auch der Käufer (und nicht etwa der Verkäufer) sein.

„Richtig“ versichern

Bei geschicktem Einsatz einer M&A-Versicherung kann es gelingen, ein für beide Parteien attraktives Paket zu schnüren. Gerade aus dem Blickwinkel des (mittelständischen) Verkäufers kann es ein Ziel sein, gegen eine Beteiligung an den Versicherungskosten die persönliche Haftung sogar auf den Selbstbehalt der Versicherung zu beschränken. Da das Einschalten einer M&A-Versicherung den Verhandlungsprozess nicht unerheblich kompliziert, sollte der die Transaktion beratende Anwalt über Erfahrung im Einsatz von M&A-Versicherungen verfügen.

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