Gesellschafterstreit: Wer blinzelt, verliert!
Streit unter Gesellschafter-(Familien) ist unschön: Er kostet Energie, Zeit und Geld, garniert noch mit einer oft ganz erheblichen Prise Emotionen. Zugleich ist er aber als ultima ratio häufig unumgänglich, wenn man nicht die (berechtigten) wirtschaftlichen Interessen der eigenen Familie hintanstellen will.
Man „kann“ nicht mehr miteinander
Jedes Jahr werden in Deutschland mehrere Tausend Streitigkeiten unter Gesellschaftern vor Gerichten ausgetragen, überwiegend vor staatlichen Gerichten, wo gesellschaftsrechtlich zulässig, aber auch vor privaten Schiedsgerichten. Dorthin kommt man in der Regel, weil in Gesellschafterversammlungen Beschlüsse gefasst werden, mit denen eine Seite nicht einverstanden ist.
Die gefassten Beschlüsse sind dabei nicht der Ausgangspunkt, sondern ein vorläufiges Zwischenergebnis des Streits: Die Gesellschafter hatten häufig bereits im Vorfeld Meinungsverschiedenheiten, die sie nicht haben beilegen können. Dann wird es einer Seite „zu bunt“, sie ist es „leid“. Der anwaltliche Berater wird spätestens dann prüfen, womit man der Gegenseite auf die Nerven gehen kann, um den Druck auf eine einvernehmlichen Einigung zu erhöhen. Denn sofern keiner der seltenen Ausschlussgründe vorliegt, kann man einen Mitgesellschafter nicht ohne dessen Einverständnis los werden.
Streitige Gesellschafterversammlungen
Auf dieser Basis werden dann bei entsprechenden Mehrheitsverhältnissen in der Gesellschafterversammlungen Beschlüsse gefasst, um der Minderheit Stöcke zwischen die Beine zu schmeißen. Von der anderen Familie bestellte Geschäftsführer, werden wegen (vermeintlicher) Pflichtverletzungen außerordentlich abberufen, Gewinne werden nicht ausgeschüttet, sondern vorgetragen („Austrocknen“), anstehende Entscheidungen werden blockiert. Ziel all dieser Nickeligkeiten ist schlicht, die Gegenseite in einem Abnutzungskampf niederzuringen, sie also so stark unter Druck zu setzen, dass man an den Verhandlungstisch zurückkehrt und ernsthaft nach einer für beide Seiten akzeptablen einvernehmlichen Lösung sucht. Das kann sich die andere Seite aber natürlich nicht einfach so bieten lassen. Sie klagt gegen die gefassten Beschlüsse.
„Gesellschafterstreit ist kein Sprint, sondern ein Marathon – wer blinzelt, verliert.“
Marathon
Der Weg zu einer Einigung lässt sich oft nicht ohne eine Vielzahl von rechtlichen Auseinandersetzungen finden, bei denen man dann auch noch der durchaus schwankenden Qualität staatlicher Richter ausgesetzt ist. Dabei gilt es, einen einmal begonnen Weg mit nicht nachlassender Energie konsequent voranzuschreiten, selbst wenn man sich dabei auch einmal „blaue Flecken“ holt. Denn es gilt: Wer blinzelt, verliert!
Sobald eine Seite den Eindruck bekommt, die Gegenseite fange an zu schwächeln, weil bestimmte Ziele nicht mehr mit der gleichen Intensität wie anfangs verfolgt werden, steigt das Selbstbewusstsein der Gegenseite, die eigenen Verhandlungsziele durchsetzen. Einigungsbereitschaft zu beidseitig akzeptablen Bedingungen entsteht so also nicht.
Man muss sich also darüber im Klaren sein, dass es dauern und aufwendig sein kann, die Verhandlungsbereitschaft der Gegenseite durch entsprechenden Druck herbeizuführen. Man ist also in einem Marathon, nicht in einem Sprint. „Läuft“ man aber im richtigen Tempo zäh gemeinsam mit seinen Beratern diesen Marathon, erreicht man sein Ziel! Aber auf der Strecke bitte nicht „Blinzeln“!
