Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende in Kraft

Am 02.09.2016 ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende in Kraft getreten.

Das Gesetz gilt als Startsignal für Smart Grid, Smart Meter und Smart Home in Deutschland. Durch die Einführung intelligenter Messsysteme soll das Stromversorgungssystem energiewendetauglich gemacht werden. Insbesondere die Volatilität der Erneuerbaren Energien, aber auch die steigende Zahl von Stromverbrauchern, die gleichzeitig auch Produzenten sind, führen dazu, dass das Stromangebot und die Stromnachfrage immer weniger miteinander im Einklang sind. Stromerzeugung, der Verbrauch und die Netze sollen daher intelligent miteinander verknüpft werden. Intelligente Messsysteme als wichtiger Baustein der Energiewende sollen dafür sorgen, dass Erneuerbaren Energien besser in den Strommarkt integriert werden.

Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende führt allerdings unweigerlich dazu, dass der Datenverkehr massiv steigen wird. Gesetzliche Regelung zum Datenschutz, zur Datensicherheit und zur Interoperabilität sind daher unabdingbar. In die Erarbeitung entsprechender Anforderungen waren das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, die Bundesnetzagentur sowie die Physikalisch-Technische-Bundesanstalt eingebunden.

Eindeutig ist zudem, dass der Energiesektor zu den sog. Kritischen Infrastrukturen im Sinne des IT-Sicherheitsgesetzes gehört. Ausfälle oder Störungen im Bereich Kritischer Infrastrukturen können massive, ja dramatische Folgen für Wirtschaft, Staat und Gesellschaft in Deutschland haben. Der Verfügbarkeit und der Sicherheit informationstechnischer Systeme kommt gerade im Bereich der Kritischen Infrastrukturen eine zentrale Rolle zu.

Die Digitalisierung der Energiewende hat in Anbetracht der mit ihr verbundenen erheblichen Vernetzungen und Verknüpfungen im Stromversorgungssystem zumindest das Potential, die Anfälligkeit des Energiesektors als Kritische Infrastruktur für Angriffe von außen zu erhöhen. Es lässt sich daher schwerlich bestreiten, dass das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende und das IT-Sicherheitsgesetz in einem inneren Spannungsverhältnis zueinander stehen. Ob es dem Gesetzgeber tatsächlich gelungen ist, dieses Spannungsverhältnis sinnvoll auszutarieren, kann nur die Zukunft zeigen. Es ist zu hoffen, dass IT-Sicherheit und der Schutz vor Angriffe von außen auch in der digitalen Energiewelt weiterhin gewährleistet sind. Für die Energiewirtschaft bleibt es spannend.

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