Handelsblatt und Best Lawyers zeichnen 14 Kümmerlein-Anwälte aus

Das jährlich erscheinende Anwalts-Ranking des Handelsblattes in Kooperation mit Best Lawyers hat erneut eine ganze Reihe von Kümmerlein-Anwälten ausgezeichnet. Erneut dreifach empfohlen wurde Dr. Bettina Keienburg, die für Energierecht, Umweltrecht und Öffentliches Recht empfohlen wird. Dr. Ulrich Irriger vereint auf sich Empfehlungen sowohl für Gesellschaftsrecht und M&A. Im Gesellschaftsrecht wird darüber hinaus Dr. Joachim Gores empfohlen, während Dr. Stefan Heutz in der Rubrik M&A ausgezeichnet wurde. Ebenfalls über Empfehlungen können sich unsere IT-rechtlichen Partner Dr. Kay Diedrich und Jens Nebel freuen. Auch im Baurecht vereint Kümmerlein zahlreiche Empfehlungen auf sich: Hier wurden Holger Fahl, Dr. Friedrich Grote und Boris Waldheim ausgezeichnet. Weitere Empfehlungen erfolgten für Dr. Christian Löhr (Litigation), Dr. Martin Mönks (Arbeitsrecht) und Dr. Torsten Uhlig (Wettbewerbs-/Kartellrecht). Besonders erfreulich: Dr. Gerrit Forst und Dr. Maximilian Schauf werden (jeweils im Bereich M&A) in der Rubrik „Ones to Watch“ aufgeführt, einer Sonderkategorie für talentierte jüngere Anwälte.

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