Handelsblatt und Best Lawyers zeichnen 18 Kümmerlein-Anwälte aus

Das jährlich erscheinende Anwalts-Ranking des Handelsblattes in Kooperation mit Best Lawyers hat erneut eine ganze Reihe von Kümmerlein-Anwälten ausgezeichnet. Erneut dreifach empfohlen wurde Dr. Bettina Keienburg, die für Energierecht, Umweltrecht und Öffentliches Recht empfohlen wird. Die Empfehlungen im öffentlichen Recht werden ergänzt durch Dr. Michael Neupert (Öffentliches Recht), Dr. Stefan Wiesendahl (Umweltrecht) und Dr. Moritz Rademacher (Regulatory). Im Bereich M&A freuen sich Dr. Ulrich Irriger und Dr. Stefan Heutz über ihre Empfehlung. Ebenfalls über Empfehlungen können sich unsere IT-rechtlichen Partner Dr. Kay Diedrich (auch für Datenschutzrecht) und Dr. Jens Nebel freuen. Der Bereich Kartellrecht kann sich in Person von Dr. Daisy Walzel und Dr. Torsten Uhlig über zwei Empfehlungen freuen. Auch im Baurecht vereint Kümmerlein zahlreiche Empfehlungen auf sich: Hier wurden Dr. Friedrich Grote und Boris Waldheim ausgezeichnet. Weitere Empfehlungen erfolgten für den Bereich Litigation (Dr. Christian Löhr und Dr. Sebastian Longrée). Im Gesellschaftsrecht empfohlen wird Dr. Joachim Gores. Besonders erfreulich: Dr. Jana Benzel (Litigation und Restrukturierung und Insolvenzrecht) sowie Dr. Gerrit Forst und Dr. Maximilian Schauf werden (jeweils in den Bereichen Gesellschaftsrecht und M&A) in der Rubrik „Ones to Watch“ aufgeführt, einer Sonderkategorie für talentierte jüngere Anwälte.

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