Hauskauf: Warum so kompliziert?

Alle Beteiligten sind ohnehin schon aufgeregt genug: Ein Haus kauft man schließlich nicht so häufig und dann auch noch das viele Geld!

Beim Notar können die Beteiligten zunächst einmal sicher sein, dass sie neutral beraten werden. Er wird mit den Beteiligten die neuralgischen Punkte besprechen und erklären. Natürlich gibt es auch bei Grundstückskaufverträgen Interessenkonflikte. Häufig kann man diese Themen auf unterschiedliche Art und Weise lösen. Mir ist in solchen Situationen dann wichtig, dass alle wissen, was sie tun. Meine Aufgabe ist also dann als Notar nicht, die Verhandlungen zu führen. Vielmehr erkläre ich den Beteiligten die unterschiedlichen Varianten zur Lösung, so dass jeder weiß, was welche Variante für ihn bedeutet. Wenn alle Beteiligten das verinnerlicht haben, ziehe ich mich aus den Gesprächen zurück, damit die Beteiligten gemeinsam die Lösung finden. Anders als als Anwalt ist meine Aufgabe als Notar gerade nicht, für eine Seite Partei zu ergreifen. Ich sitze vielmehr neutral „zwischen“ den Stühlen, stelle aber sicher, dass jeder weiß, welche Konsequenzen mit welchen diskutierten Lösungen einhergehen.

Häufig werde ich dann von Naturalparteien gefragt, warum die Verträge so kompliziert seien. Das sind sie aber letztlich gar nicht, wenn man sich einen zentralen Aspekt der Vertragsgestaltung vor Augen führt: Das Eigentum am Grundstück geht erst mit der Umschreibung im Grundbuch über. Das Grundbuch wird von den Rechtspflegern beim Grundbuchamt geführt. Weder Käufer, noch Verkäufer, noch Notar sind also in diesem Moment anwesend. Zugleich aber muss sichergestellt werden, dass der Verkäufer das Eigentum nicht verliert, ohne dass er den Kaufpreis bekommt und dass der Käufer Eigentümer wird, wenn er den Kaufpreis zahlt. Wenn sich alle mit Bargeld beim Grundbuchamt träfen, wäre es also so einfach wie beim Gebrauchtwagenkauf. So ist es aber nun mal nicht.

Das hat zur Folge, dass jede Vertragspartei immer nur soweit ins Risiko geht, dass der Vertrag abgewickelt werden kann:

1.   Der Käufer muss den Kaufpreis erst zahlen, wenn alle Voraussetzungen dafür vorliegen, dass er nach erfolgter Kaufpreiszahlung auch Eigentümer wird. In der Regel sind das die Eintragung der Auflassungsvormerkung, der Vorkaufsrechtsverzicht der Stadt und das Vorliegen der Löschungsunterlagen für bestehende Grundschulden.

2.   Der Verkäufer wiederum kann sicher sein, dass der Notar die Umschreibung des Eigentums beim Grundbuchamt erst beantragt, wenn er auch den Kaufpreis erhalten hat.

Es ist also gar nicht so kompliziert, wenn man sich diese wechselseitigen Absicherungen vor Augen hält. Auf diese Art und Weise minimiert der Notar die Risiken für beide Seiten und stellt sicher, dass am Ende alle zufrieden sind: Der Verkäufer erhält den Kaufpreis und der Käufer das Eigentum am Grundstück.

Und eines noch zum Abschluss: Ein „langer“ Kaufvertrag kostet am Ende das gleiche wie ein kurzer. Wenn also mittlerweile Kaufverträge in der Regel 15-20 Seiten lang sind, ist das Ausdruck des Notars, im Sinne der Beteiligten möglichst viele Risikoszenarien möglichst sicher auszuschließen.