Hoffentlich D&O-versichert?

Neulich echauffierte sich ein Teilnehmer in einer TV-Talkrunde zum Thema VW-Skandal über den Umstand, dass es Versicherungen gäbe, die im Falle der Haftung eines Managers für diesen einspringen und die Unternehmen diese Versicherungen auch noch bezahlten. Beides ist korrekt. Gleichwohl ist die in der Talkrunde geäußerte Ansicht zu kurz gesprungen. Tatsächlich haben sich solche Versicherungen mittlerweile etabliert – und das aus gutem Grund.

Schutz vor Ansprüchen des Unternehmens und von Dritten

Gemeint ist die sog. D&O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance), die Unternehmen für ihre Organe (Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat etc.), seltener auch für leitende Angestellte abschließen.

Versichert sind Ansprüche des Unternehmens gegen das Organmitglied wegen der Verletzung organschaftlicher Pflichten (Innenhaftung). Ebenso versichert – aber in der Praxis seltener – sind Ansprüche, die Dritte – etwa der Fiskus oder Lieferanten – gegenüber Organmitgliedern geltend machen (Außenhaftung).

Der Versicherungsschutz erstreckt sich bei der Innen- wie der Außenhaftung auf den geltend gemachten Anspruch und daraus resultierende Abwehrmaßnahmen, also Gerichts- und Anwaltskosten.

Die in der Praxis häufigsten Fälle der Inanspruchnahme der Versicherung sind die der Innenhaftung. Besteht die Möglichkeit der Haftung eines Organmitglieds gegenüber seinem Unternehmen, sind Geschäftsleitung bzw. Aufsichtsrat gehalten, den Anspruch gegenüber dem Organmitglied durchzusetzen, wenn sie sich nicht selbst schadensersatzpflichtig machen wollen.

Schnell sind Millionenschäden entstanden

Der eingangs erwähnte VW-Skandal ist sicherlich ein Beispiel für extreme Schadenshöhen. Doch auch bei kleineren und mittleren Unternehmen können Schäden leicht die Millionengrenze überschreiten. Die Organe haften gegenüber dem Unternehmen mit ihrem Privatvermögen. Hohe Schadenssummen übersteigen regelmäßig die finanzielle Leistungsfähigkeit der in Anspruch genommenen Organmitglieder. Erst die D&O-Versicherung bewirkt eine gewisse Werthaltigkeit der Forderungen von Unternehmen gegenüber ihren Organen – abhängig jeweils von der Höhe der Deckungssumme.

Daher dient die D&O-Versicherung nicht nur dem Schutz der Organmitglieder, sondern auch dem Unternehmen selbst.

D&O-Versicherung kein Freifahrtschein

Der Versicherungsschutz hat allerdings seine Grenzen. Insbesondere ist vorsätzliches Handeln des Organs nicht versichert. Die D&O-Versicherung ist kein „Freifahrtschein“.

Fazit

Eine D&O-Versicherung schützt nicht nur die Organe eines Unternehmens, sondern kommt auch dem Unternehmen selbst zu Gute. Doch wie so häufig liegt der Teufel im Detail. Es lohnt sich für Organmitglieder, sich mit dem Thema D&O-Versicherung eingehend zu befassen. Die Erfahrung lehrt: Die meisten Organe machen sich hierüber erst Gedanken, wenn es zu spät ist.

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