Am 07.12.2018 ist das Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich (Planungsbeschleunigungsgesetz) in Kraft getreten (BGBl. I 2018, S. 2237). Das Artikelgesetz enthält Änderungen des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG), des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG), des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes (BEVVG) und des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG).
Maßgebliche der Beschleunigung der Zulassungsverfahren dienende Neuerungen des Planungsbeschleunigungsgesetzes sind
· die vorläufige Anordnung,
· der Verzicht auf einen Erörterungstermin und
· der Einsatz eines Projektmanagers.
Der Vorhabenträger kann die vorläufige Anordnung bei der Planfeststellungsbehörde beantragen. Diese ermöglicht die vorläufige Genehmigung von vorbereitenden Baumaßnahmen wie etwa Kampfmittelbeseitigungen. Die bisher im Bereich der Verkehrswegeplanung allein im WaStrG enthaltene Regelung wurde nunmehr auch in das FStrG und in das AEG aufgenommen.
Die Anhörungsbehörde kann im Anwendungsbereich des FStrG, des AEG und des WaStrG auf einen Erörterungstermin verzichten. Dies gilt auch für solche Vorhaben, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Auch das europäische Recht schreibt in diesen Fällen keine mündliche Erörterung vor. Anders als in anderen Gesetzen, wie etwa dem EnWG, ist der Verzicht nicht an das Vorliegen von abschließend aufgelisteten Konstellationen gebunden.
Das FStrG, das AEG und das WaStrG sehen nunmehr im Planfeststellungsverfahren die Möglichkeit des Einsatzes eines Projektmanagers durch die Behörde vor. Ein Projektmanager bereitet behördliche Verfahrensschritte vor und führt solche durch. Die Einbeziehung von privaten Dritten als Projektmanager soll zu einer Straffung und Bündelung der Abläufe führen. Der Einsatz von Projektmanagern war zuvor bereits in andere Gesetzen zur Zulassung von Linienvorhaben wie etwa das NABEG und das EnWG aufgenommen worden und hat sich in der Praxis bewährt. So hat KÜMMERLEIN die brandenburgische Planfeststellungsbehörde durch unsere Partner Dr. Bettina Keienburg und Dr. Stefan Wiesendahl als Projektmanager i.S.d. § 43g EnWG bei der Zulassung der Erdgasfernleitung EUGAL begleitet und konnte damit einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Gasversorgung leisten.
Es bleibt zu hoffen, dass die nunmehr eingeführten Instrumentarien den dringenden Infrastrukturvorhaben im Verkehrsbereich tatsächlich zu der erhofften beschleunigten Zulassung verhelfen.
Für den notwendigen Ausbau der Stromnetze hat das im Jahr 2011 in Kraft getretene Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG), das die Beschleunigung sogar explizit in seinem Namen trägt, bislang nicht den erhofften Effekt gehabt. Daher wurde im Oktober 2018 ein Referentenentwurf auf den Weg gebracht, der erneut zu einer Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Neubau, Verstärkung und Optimierung von Stromleitungen führen soll. Diesem Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett am 12.12.2018 zugestimmt.