Unser Partner Jens Nebel kommentiert das heutige Urteil des Bundesgerichtshofes zur Verwertung von Dashcam-Aufzeichnungen auf Legal Tribune Online (LTO). Er ordnet das Urteil datenschutzrechtlich ein und erläutert an diesem Beispiel den "Overkill", den der Gesetzgeber mit der ab 25. Mai geltenden Datenschutz-Grundverordnung betreibt.
Jens Nebel kommentiert Dashcam-Urteil auf LTO
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