Klimaschutz ist wichtig – aber kein Fall für die Zivilgerichte

13. Juni 2025
Dr. Michael Neupert

Das Oberlandesgericht Hamm hat die „Klimaklage“ eines peruanischen Grundstückseigentümers gegen RWE durch Urteil vom 28.5.2025 abgewiesen. Grundsätzlich hielt es eine Haftung wegen der Emissionen von Kraftwerken für rechtlich denkbar, obwohl der Kraftwerksbetrieb genehmigt und rechtskonform stattfand. Der Fall hat in der deutschen Industrie hohe Wellen geschlagen und Unsicherheit verbreitet.

Aus juristischer Sicht ist das Urteil seltsam. Es folgt hergebrachten Grundsätzen, würdigt die Beweise ausführlich – und stellt nicht die Frage, ob die hergebrachten Grundsätze mit einem so grundlegenden Fall überfordert sind. Dabei versteht sich gerade nicht von selbst, dass Eigentum ermöglicht, alle unliebsamen Einwirkungen auszuschließen.

Lesen Sie dazu den Beitrag unseres Partners Dr. Michael Neupert auf dem Verfassungsblog.