Koalitionsvertrag: Ampel unterstützt Pläne für europäisches Lieferkettengesetz

Am 24.11.2021 haben SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP den Koalitionsvertrag 2021 - 2025 mit dem Titel “Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ vorgelegt.

Darin bestätigt die Koalition die Umsetzung des (nationalen) Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG) nicht nur, sondern möchte es gegebenenfalls noch verbessern (S. 34).

Darüber hinaus unterstützt das Bündnis ein auf den UN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte basierendes, wirksames europäisches Lieferkettengesetz, „das kleinere und mittlere Unternehmen nicht überfordert“. Ebenso unterstützt sie den Vorschlag der EU-Kommission zum Gesetz für entwaldungsfreie Lieferketten sowie das von der EU vorgeschlagene Importverbot von Produkten aus Zwangsarbeit.

Der EU-Kommissionsentwurf für das EU-Lieferkettengesetz ist für Mitte dieses Monats angekündigt (die Empfehlungen des Europäischen Parlamentes an die Kommission finden Sie hier). Es soll wie das LkSG unternehmensbezogene Sorgfaltspflichten regeln, um Verletzungen von Menschenrechten und Umweltschäden in Wertschöpfungsketten entgegenzuwirken. Das EU-Lieferkettengesetz könnte aber, wenn auch in abgeschwächter Form, ebenso kleine und mittelgroße Unternehmen in die Pflicht nehmen. Dies wäre ein Unterschied zum LkSG, das ab dem 01.01.2023 nur auf Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern und ab dem 01.01.2024 auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern Anwendung findet.

Der EU-Kommissionsentwurf für das Gesetz für entwaldungsfreie Lieferketten wurde am 17.11.2021 veröffentlicht. Der Gesetzesentwurf ist im Unterschied zum EU-Lieferkettengesetz nicht unternehmens-, sondern produktbezogen: Danach sollen bestimmte Risiko-Produkte (wie Rindfleisch, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja und Holz), die mit der Zerstörung von Wäldern in Verbindung stehen, nur auf den EU-Binnenmarkt gelangen dürfen, wenn sie bestimmte Kriterien zur Sorgfalt in den Lieferketten erfüllen („produktbezogene Sorgfaltspflichten“). Unternehmen, die diese Risiko-Produkte in der EU verkaufen oder handeln wollen, müssen vor Markteintritt einen entsprechenden Nachweis darüber erbringen, dass ihr Produkt nicht zur Entwaldung beigetragen hat.

Mit Blick nach Brüssel ist daher mit weiteren regulatorischen Anforderungen im Bereich der Lieferketten zu rechnen. Von den europäischen Richtlinien könnten dann auch kleine und mittelständische Unternehmen betroffen sein.