Unser Partner Dr. Michael Neupert hat den Rat der Stadt Mülheim in einer internen Auseinandersetzung mit einer Ratsfraktion beraten und in einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf erfolgreich vertreten. Die Ratsfraktion hatte begehrt, dem Rat per einstweiliger Anordnung bei einer geplanten Neukonstituierung eine Verkleinerung der Ratsausschüsse zu untersagen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Antrag mit Beschluss vom 04.07.2016 abgelehnt.
Rechtlich handelt es sich um ein eher ungewöhnliches Geschehen, das in der Fachwelt unter der Bezeichnung „Intraorganstreit“ bekannt ist. Dabei geht es um eine Auseinandersetzung innerhalb einer Institution, die nach außen hin als geschlossenes Ganzes auftritt. Das kommt vor allem bei Parlamenten vor: Sie repräsentieren die gesetzgebende Gewalt, sind aber aus verschiedenen Interessengruppen zusammengesetzt. Diese Interessengruppen haben in einem beschränkten Rahmen innerhalb des Parlaments eigene Rechte, bei denen es vor allem darum geht, demokratische Prozesse abzusichern. Eine solche Situation kann auch in Gemeinderäten vorkommen.
In Mülheim war es anlässlich des Entstehens einer neuen Ratsfraktion zu Diskussionen gekommen, weil diese neue Fraktion befürchtete, bei einer bevorstehenden Vergabe von Sitzen in den Ratsausschüssen benachteiligt zu werden. Aus Sicht der übrigen Ratsfraktionen war das nicht der Fall. Schon im Vorfeld erregte das Geschehen öffentliche Aufmerksamkeit.
Das Kommunalrecht regelt den rechtlichen Status der Gemeinden und ihrer Einwohner. Als Kommunalverfassungsrecht bezeichnen Juristen die rechtlichen Bestimmungen darüber, wie Verwaltung und Rat einer Gemeinde organisiert sind und welche Zuständigkeiten und Befugnisse sie haben. Unter anderem geht es dabei auch um die Rechte von Ratsfraktionen auf Beteiligung in den Ratsausschüssen, in welchen viele Sachentscheidungen vorbereitet, manchmal auch abschließend getroffen werden.