Am 30.08.2019 hat das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe des Landes Brandenburg (LBGR) den Plan für die Errichtung und den Betrieb der 380-kV-Freileitung Nordring Berlin im östlichen Abschnitt vom Umspannwerk Neuenhagen bis Mast 189 mit Abzweigen in das Umspannwerk Malchow und das Umspannwerk Hennigsdorf festgestellt. Durch die Planfeststellung wird die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen im Hinblick auf alle berührten öffentlichen Belange festgestellt.
Der Neubau des 380-kV-Nordrings Berlin mit einer Länge von insgesamt etwa 73 km dient dem Ersatz der seit 1958 bestehenden 220-kV-Freileitung. Ziel des Vorhabens ist es, die Übertragungsfähigkeit des Nordrings Berlin deutlich zu erhöhen, um insbesondere Strom aus erneuerbaren Energien aus Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern im Höchstspannungsnetz zu übertragen. Um Frequenz und Spannung des Netzes, in welches große Mengen erneuerbarer Energien eingespeist werden, stabil zu halten, wird das Netz bedarfsgerecht ausgebaut. Die Zunahme der Einspeisung aus EEG-Anlagen und verstärkte Transiteinflüsse erfordern eine Erhöhung der Übertragungskapazität im 380-kV-Netz. Für das EnLAG-Vorhaben besteht vor dem Hintergrund der Energiewende ein vordringlicher Bedarf.
KÜMMERLEIN hat das LBGR federführend durch Rechtsanwältin Dr. Bettina Keienburg und Rechtsanwalt Dr. Stefan Wiesendahl im energiewirtschaftlichen Planfeststellungsverfahren als Projektmanager gemäß § 43g EnWG bei der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten unterstützt. Die Auslegung der Planunterlagen in Gestalt der planfestgestellten 1. Planänderung erfolgte ab Januar 2018. Der Erörterungstermin fand im Februar 2019 statt. Das Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung konnte mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 30.08.2019 abgeschlossen werden.
KÜMMERLEIN freut sich, auf diese Weise einen Beitrag zu der im öffentlichen Interesse liegenden Energiewende geleistet zu haben.