KÜMMERLEIN begleitet brandenburgische Planfeststellungsbehörde als Projektmanager bei der Zulassung der Erdgasfernleitung EUGAL

Am 17.08.2018 hat das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe des Landes Brandenburg (LBGR) den Plan für die Errichtung und den Betrieb der Erdgasfernleitung EUGAL

                                              - Europäische Gas-Anbindungsleitung -

Abschnitt Brandenburg, festgestellt. Durch die Planfeststellung wird die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen im Hinblick auf alle berührten öffentlichen Belange festgestellt.

Die EUGAL soll mit einer Gesamtlänge von etwa 480 km beginnend in Lubmin durch die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen bis zur deutsch-tschechischen Grenze verlaufen. Der größte Leitungsabschnitt mit einer Länge von ca. 272 km verläuft durch Brandenburg. Die EUGAL dient dazu, Erdgas, das über die beiden Stränge der Nord-Stream-2 durch die Ostsee nach Europa transportiert werden soll, ab der Erdgasempfangsstation Lubmin 2 auf dem Festland weiter zu transportieren.

KÜMMERLEIN hat das LBGR durch Rechtsanwältin Dr. Bettina Keienburg und Rechtsanwalt Dr. Stefan Wiesendahl im energiewirtschaftlichen Planfeststellungsverfahren als Projektmanager gemäß § 43g EnWG bei der Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten unterstützt. Im Oktober 2017 eröffnete das LBGR das Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung für den brandenburgischen EUGAL-Abschnitt. Das Verfahren konnte mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 17.08.2018 abgeschlossen werden.

KÜMMERLEIN freut sich, auf diese Weise einen Beitrag zu der im öffentlichen Interesse liegenden Gasversorgung geleistet zu haben.