Kümmerlein hat das Deutsche Institut für Normung e.V. (DIN) umfassend in einer kartellrechtlich anspruchsvollen Thematik beraten. Der DIN ist die unabhängige Plattform für Normung und Standardisierung in Deutschland. Mit rund 37.500 Experten aus Wirtschaft, Forschung, öffentlicher Hand und Zivilgesellschaft entwickelt er marktgerechte Normen und Standards, die u.a. der Rationalisierung, der Qualitätssicherung, dem Schutz der Gesellschaft und Umwelt sowie der Sicherheit und Verständigung dienen.
Im Mittelpunkt des Mandats stand die geplante Integration einer Kostenfolgeabschätzung in den Normungsprozess für Baunormen. Ziel dieses Ansatzes ist es, die Sensibilität der Normungsgremien für potenzielle Kostenfolgen zu erhöhen und somit Baukostensteigerungen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
Die dem BKartA vorgestellte Folgekostenbetrachtung beschränkt sich auf qualitative Bewertungen aggregierter Kostengruppen (z. B. Kostensteigerung: ja/nein). Diese Ergebnisse werden bei Bedarf durch externe Prüfstellen plausibilisiert, bevor sie erneut im Normungsgremium diskutiert werden. Ein begleitender kartellrechtlicher Leitfaden stellt sicher, dass der Austausch von Informationen den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Das Bundeskartellamt hat am 2. Oktober 2024 entschieden, auf die Einleitung eines Verfahrens zu verzichten, da die geplanten Maßnahmen unter Berücksichtigung kartellrechtlicher Vorgaben gestaltet wurden und keine unmittelbaren Wettbewerbsrisiken erkennbar sind. Gleichzeitig wurde der DIN darauf hingewiesen, künftige Änderungen weiterhin kritisch zu prüfen.
„Wir freuen uns, dass wir den DIN bei der Entwicklung und kartellrechtlichen Absicherung eines so wichtigen Projekts unterstützen konnten“, betonte Dr. Daisy Walzel, federführende Partnerin bei Kümmerlein.
Weitere Informationen finden Sie in der Veröffentlichung des Bundeskartellamts: Link zur Veröffentlichung.