KÜMMERLEIN erhöht Einstiegsgehalt auf € 100.000 p.a.

Berufseinsteiger bei KÜMMERLEIN erhalten zukünftig ein fixes Einstiegsgehalt von € 100.000 im ersten Jahr. Im zweiten und dritten Jahr steigen die Gehälter um jeweils weitere € 5.000, also auf € 105.000 bzw. € 110.000. 

Mit der Steigerung des Einstiegsgehalts um rund 25% bewegt sich die Kanzlei auf Augenhöhe mit weiteren national führenden Kanzleien und unterstreicht ihren Anspruch im Wettbewerb um die besten Nachwuchsberaterinnen und -berater. Das einheitliche Startgehalt und die feststehenden Steigerungen im zweiten und dritten Berufsjahr sind Ausdruck der Gleichbehandlung aller Berufseinsteiger und Berufseinsteigerinnen, die bei KÜMMERLEIN auf allen Senioritätsstufen gelebt wird und in der DNA der Kanzlei fest verankert ist.

Christian Althaus, zuständiger Partner bei KÜMMERLEIN, erklärt: 
„Unsere Arbeit stellt hohe Ansprüche an unsere neuen Kolleginnen und Kollegen. Sie bearbeiten gemeinsam mit uns herausfordernde Mandate auf höchstem Niveau. Wer sich hier durchsetzt, gehört zu den Besten unseres Fachs. Das wollen wir auch durch die gestiegenen Einstiegsgehälter anerkennen. Natürlich ist das Gehalt nur ein Bestandteil des KÜMMERLEIN-Deals, aber ein wichtiger: Fairer und respektvoller Umgang miteinander, Gleichbehandlung, echte Aufstiegschancen und kollegiale Zusammenarbeit sowie die Möglichkeit, neben der Arbeit auch noch ein Privatleben zu führen, bleiben aber natürlich unbezahlbar.“

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