KÜMMERLEIN unterstützt bei der Beschleunigung der Zulassung von Netzausbauvorhaben im Freistaat Thüringen
Im Zuge der Energiewende und des damit verbundenen Ausbaus der Energieinfrastruktur kommt der Unterstützung der zuständigen Behörden durch externe Verwaltungshelfer – sogenannte Projektmanager – als Instrument der Verfahrensbeschleunigung eine wachsende Bedeutung zu.
Üblicherweise erfolgt die Auswahl und Beauftragung von Projektmanagern im Rahmen eines vorhabenbezogenen Vergabeverfahrens. Der Freistaat Thüringen geht unter Federführung des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) einen neuen Weg und schrieb in einem Vergabeverfahren einen Rahmenvertrag über die Erbringung von Projektmanagementleistungen in Planfeststellungsverfahren für Netzausbauvorhaben aus. Die Idee: Auf Grundlage des Rahmenvertrags sollen das Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständige Planfeststellungsbehörde sowie Vorhabenträger bei Bedarf auf die Unterstützung eines Projektmanagers zurückgreifen können, ohne hierzu ein eigenes, projektbezogenes Vergabeverfahren durchführen zu müssen. Dieser sogenannte „Thüringer Weg“ stellt ein bundesweites Novum dar und könnte künftig auch über die Landesgrenzen hinaus als Vorbild dienen.
KÜMMERLEIN konnte sich im durchgeführten Vergabeverfahren durchsetzen und steht auf Grundlage des abgeschlossenen Rahmenvertrags im Freistaat Thüringen auf Abruf als Projektmanager für Netzausbauprojekte zur Verfügung. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit der Planfeststellungsbehörde und Vorhabenträgern sowie die hiermit einhergehende Möglichkeit, in einem für das Gelingen der Energiewende wichtigen Bundesland einen Beitrag zur Beschleunigung der Zulassung von Strom-, Gas- und Wasserstoffleitungsvorhaben leisten zu dürfen.
Am 5. Mai 2025 fand in Erfurt eine Informationsveranstaltung des TMUEN zum Pilotvorhaben statt. Dr. Johannes Schulte stellte dort die mit der Beauftragung von Projektmanagern verbundenen Potentiale bei der Beschleunigung energiewirtschaftlicher Planfeststellungsverfahren vor.