Lärmschutz-Verordnung macht Public Viewing während Fußball-WM möglich

Morgen beginnt die Fußball-Weltmeisterschaft 2018 in Russland. Vor Ort dabei sein können nur die wenigsten Fußballfans. Doch auch Public-Viewing-Events bieten seit "unserem" Sommermärchen 2016 Gelegenheit, in größerer Runde draußen, bei hoffentlich bestem Wetter, WM-Atmosphäre zu genießen und die Mannschaften lautstark anzufeuern und zu bejubeln. Die Bundesregierung hat mir ihrer Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft 2018 auch in diesem Jahr Sorge dafür getragen, dass Public Viewing im Freien bis nach 22 Uhr möglich sein wird.

Grundsätzlich besteht nach Maßgabe des Bundesimmissionsschutzgesetzes und seiner Verordnungen ab 22 Uhr sog. Nachtruhe, so dass eine (vollständige) öffentliche Übertragung der um 20 bzw. 21 Uhr stattfindenden WM-Spiele aufgrund des damit zwangsläufig verbundenen Lärms nicht zulässig wäre. Die Public-Viewing-Verordnung ermöglicht es daher, für "öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien (...), bei denen Veranstaltungen der Fußball-Weltmeisterschaft 2018 direkt übertragen werden" Ausnahmen etwa zur Reduzierung oder Aufhebung von Ruhezeiten und eines Hinausschiebens des Beginns der Nachtzeit zuzulassen. Die Kommunen entscheiden über die Ausnahmeerteilung im Einzelfall und sollen dabei zwischen dem öffentlichen Interesse an der Fernsehübertragung und dem Schutz betroffener Anwohner abwägen.

Die Bundesregierung sieht "ein herausragendes öffentliches Interesse" an öffentlichen Übertragungen der WM-Spiele im Freien und in größerer Gemeinschaft mit anderen.

Dem können wir uns nur anschließen: Am 21.06.2018 findet unser Kümmerlein WM-Sommerfest statt, zu dem wir herzlich einladen. Wir freuen uns auf Sie!

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