Mitkommentierung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) von KÜMMERLEIN Anwälten

Im Frühjahr dieses Jahres ist die 91. Ergänzungslieferung des Kommentars von Danner/Theobald zum Energierecht erschienen. Erstmals wurde damit auch das NABEG im Kommentar von Danner/Theobald kommentiert. Dazu beigetragen haben Anwälte unserer Kanzlei, nämlich Dr. Bettina Keienburg, die die §§ 18 bis 23 und 25 NABEG bearbeitet hat und Dr. Stefan Wiesendahl, der die §§ 1 bis 3 NABEG bearbeitet hat.

Die Kommentierung des NABEG und die Notwendigkeit einer Kommentierung dazu auch in dem Kommentar von Danner/Theobald als einem der führenden Kommentare zum Energierecht ist nicht nur akademischen Gründen geschuldet. Das NABEG ist die entscheidende Rechtsgrundlage für den Ausbau der Höchstspannungsnetze und damit die Grundlage für die Energiewende. Gleichzeitig bietet das NABEG mit dem gestuften Verfahren von der Bundesfachplanung bis zur Planfeststellung und den im Laufe des Verfahrens erforderlichen Beteiligungsschritten vielfältige Angriffsmöglichkeiten

Planfeststellungsbeschlüsse für den Netzausbau werden regelmäßig beklagt. Die potentielle Klägerzahl ist groß und umfasst die von einer Trassenführung betroffenen Grundstückseigentümer, Kommunen und anerkannte Vereinigungen. Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits einige Planfeststellungsbeschlüsse für den Netzausbau wegen Verfahrensfehlern und/oder Ermittlungsdefiziten aufgehoben. Die räumliche Reichweite von Trassenführungen und der mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung und der Konzentrationswirkung einer Planfeststellung verbundene erhebliche Prüfaufwand beinhalten eine nicht zu unterschätzende Fehleranfälligkeit von Planfeststellungsbeschlüssen für den Netzausbau. Dies erfordert eine sorgfältige und vollständige technische aber auch juristische Prüfung aller mit dem Netzausbau verbundenen Aspekte, die in der Planfeststellung nach § 18 NABEG verbundenen werden.

Die Kommentierung des NABEG im Kommentar von Danner/Theobald soll die Praxis bei der rechtssicheren Verfahrensführung unterstützen. Kümmerlein hat dazu mit der durch die Betreuung verschiedener NABEG-Projekte bei Kümmerlein vorhandenen Erfahrung beigetragen.

Autorin

  • Öffentliches Wirtschaftsrecht
  • Umwelt- und Planungsrecht