Mündliche Aufgabenverteilung unter Geschäftsführern

Es ist keine Neuigkeit, dass Delegationen rechtlich nur dann wirken, wenn sie – unter anderem – eindeutig sind. Dies gilt nicht nur in der vertikalen Unternehmensorganisation, sondern auch zwischen Geschäftsführern. Sie sind grundsätzlich gemeinsam für alle rechtlichen Pflichten einer Gesellschaft verantwortlich, das heißt, jeder haftet finanziell und strafrechtlich dafür, dass sämtliche Anforderungen erfüllt werden. In der Praxis ist dies oft nicht leistbar, so dass eine Geschäftsverteilung etabliert wird. Das ist rechtlich möglich, setzt aber eine klare Abgrenzung der Geschäftsbereiche voraus. Zudem gibt es Aufgaben, von denen sich ein Geschäftsführer nie freizeichnen kann. So muss beispielsweise ein Geschäftsführer seine Mitgeschäftsführer trotz einer Geschäftsverteilung kontrollieren und überwachen. All dies hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung aus November 2018 zuletzt wiederholt, über die wir schon berichtet haben.

 

Ein Gesichtspunkt lohnt aber, das Urteil noch einmal anzusprechen. Der Gerichtshof legt sorgfältig dar, dass und aus welchen Gründen jedenfalls in Bezug auf zivilrechtliche Pflichten prinzipiell eine nur mündliche und sogar stillschweigende Geschäftsverteilung möglich ist. Das ist, so das Urteil, zwar ein Beweisproblem, aber es ist nicht verboten. So weit, so gut – wir empfehlen ohnehin immer, Geschäftsverteilungen genau wie vertikale Delegationen schriftlich festzuhalten. Nicht nur aus Beweisgründen, sondern weil oft erst das Aufschreiben die nötige Klarheit bringt. Pflichtenverteilungen funktionieren ja nur, wenn alle Beteiligten sie gleich verstehen, und im Unternehmensalltag kommt es auf das Funktionieren an. Beweisfragen spielen nur beim Rechtsstreit eine Rolle, den niemand sich wünscht.

 

Diese (etablierte) Rechtsprechung schafft aber auch die Möglichkeit, dass Geschäftsführer allein für Bereiche zuständig sein können, obwohl es darüber keine schriftliche Festlegung und womöglich nicht einmal eine ausdrückliche Absprache gibt. Auch dies gilt genauso für vertikale Delegationen. Schon eine mündliche Regelung oder ein schlüssiges Verhalten – Klassiker ist die Übernahme von Aufgaben – kann sich rechtlich auf die Pflichtenverteilung auswirken. Dass man formfrei regeln kann, hat also eine Kehrseite: Formfreie Regelungen sind wirksam. Eine schriftliche und klare Organisation ist also nicht nur wichtig, um Aufgaben von einer Person weg zu verteilen, sondern auch, um ein unabsichtliches Zuweisen von Pflichten zu vermeiden. Sprechen Sie uns an, wenn Sie mehr darüber wissen möchten!

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