Neues zur Erstattung von Stundenhonoraren in Schiedsverfahren

KÜMMERLEIN ist in der aktuellen Juristischen Rundschau (JR 2018 (11), 549 - 551) mit einem weiteren schiedsverfahrensrechtlichen Beitrag vertreten. Carmen Wegener und Dr. Sebastian J.M. Longrée und haben dort erneut das Thema der Erstattungsfähigkeit von Stundenhonoraren in inländischen Schiedsverfahren unter Berücksichtigung der neuen DIS-SchO aufgegriffen und die durch Art. 32, 33 DIS-SchO n.F. im Vergleich zur Vorgängerregelung (§ 35 Dis-SchO a.F.) getroffenen Änderungen eingehend untersucht. Festzuhalten ist, dass durch die Neuregelung der DIS-SchO das hinsichtlich der Kostentragung bestehende Ermessen des Schiedsgerichts weiter ausgedehnt wurde.

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