Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen als Gestaltungsinstrument zur Nachfolgeplanung – Kümmerlein mit Beitrag in der aktuellen Ausgabe der ErbBstg

Möchte sich der Erbe an der ihm zukommenden Erbschaft nicht bereichern, bietet § 29 ErbStG die Möglichkeit, die angefallene Erbschaftssteuer mit Wirkung für die Vergangenheit unter bestimmten Voraussetzungen entfallen zu lassen. Als gestalterische Möglichkeit wird hier die Einräumung eines Nießbrauchs an Gesellschaftsanteilen diskutiert.

Aufsatz in der aktuellen ErbBstg

Rechtsanwalt Gaßmann hat zu dieser Thematik einen Aufsatz verfasst. Dieser wurde nun in der Zeitschrift Erbfolgebesteuerung (ErbBstg) veröffentlicht. Der Aufsatz findet sich auf den Seiten 186 ff. der Ausgabe 08/2018 der ErbBstg.

Inhalt des Aufsatzes

Inhaltlich beschäftigt sich der Aufsatz mit der Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen ein zu vererbender Kommanditanteil vom Erben auf eine gemeinnützige Stiftung ohne Begründung einer etwaigen Erbschafssteuer möglich ist.

Tipps für die Praxis

Der Aufsatz gibt somit Gelegenheit, sich einen ersten Überblick über ein entsprechendes Planungsmodell zu verschaffen, um eine drohende Erbschaftsteuerbelastung zu umgehen.

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