Rechtliche Fallstricke beim Kauf eines Zinshauses (Teil 1)

Der Immobilienkauf ist für private Investoren ein komplexes Vorhaben. Eine ganze Reihe von Themen rund um die Immobilie müssen Käufer vor Vertragsschluss selbst prüfen oder dafür einen Rechtsanwalt beauftragen.

Ein Klassiker sind etwa die Erschließungskosten für das Objekt. Diese sollten vollständig beglichen sein. Häufig wird übersehen, dass sich Erschließungskosten nicht lediglich aus dem ergeben können, was der Käufer gesehen hat. Sie fallen auch an für Anlagen, die ganz woanders liegen können und die u.U. schon vor Jahren fertiggestellt wurden. Die Kosten einer mehrere Kilometer entfernt liegenden Kläranlage kann die Gemeinde auch noch Jahre nach dem Vertragsschluss vom Käufer einfordern. Vor der Beurkundung sollten sich Käufer bei der Gemeinde vergewissern, dass hier keine unvorhergesehenen Kosten drohen.

Fehlt die Baugenehmigung, ist das unter Umständen ein Rechtsmangel. Immobilienkäufer wollen sich mit dem Verkäufer nicht wegen solcher Mängel auseinandersetzen. Sie sollten daher - gegebenenfalls mit Unterstützung durch den Makler - die Baugenehmigung unbedingt vor der Beurkundung selbst prüfen.

Baulasten sind nicht im Grundbuch eingetragen, können aber die Nutzbarkeit und damit den Wert der Immobilie schmälern. Muss etwa ein Grundstückseigentümer hinnehmen, die Kunden des benachbarten Supermarkts auf seinem Boden parken zu lassen, dann beeinträchtigt das die Nutzung des zukünftigen Eigentums erheblich. Verzeichnisse über mögliche Baulasten führen die Gemeinden.