Rechtliche Fallstricke beim Kauf eines Zinshauses (Teil 4)

Ohne notarielle Beurkundung existiert kein wirksamer Kaufvertrag. Das wird immer noch häufig übersehen. Nicht selten glauben die Parteien, man habe sich untereinander ohne notarielle Beteiligung wirksam geeinigt. Wenn also Käufer und Verkäufer den Kauf wollen, müssen sie einen Beurkundungstermin beim Notar vereinbaren. Nur so wird das Gewollte dann auch tatsächlich rechtlich verbindlich.

Unsicherheiten bestehen häufig auch im Zusammenhang mit sogenannten Reservierungsvereinbarungen, die Makler verwenden, um privatschriftlich eine möglichst weitgehende Verpflichtung des Kaufinteressenten zu begründen: In aller Regel sind diese Vereinbarungen unwirksam, auf gar keinen Fall begründen sie einen rechtlich gesicherten Erwerbsanspruch des Käufers für die ins Auge gefasste Immobilie.

Es bleibt also dabei: The deal is done when the deal is done - also mit notarieller Beurkundung des Kaufvertrags.