Geschäftsführer einer GmbH und Vorstandsmitglieder einer AG sind in der Regel keine Juristen, aber dennoch häufig mit Rechtsfragen konfrontiert. Da er sich mit mangelnden Rechtskenntnissen nicht entlasten kann, ist ein Geschäftsleiter oftmals gehalten, den Rat eines Fachmanns einzuholen. Unser Kollege Dr. Stephan Molls hat sich in einem aktuellen Beitrag in Platow Recht mit der Frage befasst, welche Vorgaben ein Geschäftsleiter bei der Einholung von Rechtsrat beachten sollte, um sein Haftungsrisiko zu minimieren.
Richtig Rechtsrat einholen
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