Schiedsverfahren: Neue BGH-Rechtsprechung im Fall der Insolvenz des Beklagten – Besprechung in der aktuellen Ausgabe der Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte jüngst einmal wieder einen Fall aus dem Schiedsverfahrensrecht mit Berührungspunkten zum Vollstreckungs- und Insolvenzrecht zu entscheiden. Verkürzt lag der Entscheidung (BGH v. 26.4.2017 – I ZB 119/15 = MDR 2017, 906) folgender Sachverhalt zu Grunde:

SACHVERHALT

Die Gesellschafter einer GmbH hatten diese auf der Grundlage eines Vergleichs im Wege der Schiedsklage auf Zahlung erfolgreich in Anspruch genommen und sodann die Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs bei dem OLG Kölnbeantragt. Kurz darauf wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet. Die dann zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen wurden durch den Insolvenzverwalter bestritten. Im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs beantragten die Gesellschafter daraufhin, die streitige Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden.

ENTSCHEIDUNG

Das OLG Köln hat den Antrag als unzulässig zurückgewiesen. Der mit der Rechtsbeschwerde befasste BGH hatte über die Frage zu befinden, ob im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs ein Antrag auf Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle zulässig ist.

BESPRECHUNG

Im Ergebnis gelangt auch der BGH zur Unzulässigkeit des Antrags. Die Begründung im Einzelnen und deren Analyse habe ich für die aktuelle Ausgabe der Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR) (Erscheinungsdatum 5. September 2017) in der Rubrik „Prozessrechtaktiv“ aufgearbeitet und besprochen.