… oder: „Mit Aufmerksamkeit, Freundlichkeit und Respekt auf der sicheren (Compliance-)Seite“.
Gedanken zur Weihnachtszeit
Weihnachtszeit ist Geschenkezeit. Das gilt nicht nur im privaten, sondern traditionell auch im beruflichen und geschäftlichen Umfeld. Führen Geschenke an Freunde und Familie idealerweise zu großer Freude und im schlimmsten Fall "nur" zu temporärer Enttäuschung unter dem Tannenbaum, drohen bei Geschenken an Mitarbeiter und Geschäftspartner ganz andere Themen, „rechtliche Konsequenzen“ wie es gern heißt.
Schenken oder lieber nicht schenken und wenn ja, wie viel?
Im Zeitalter von Compliance und guter Unternehmensführung erscheinen dazu „alle Jahre wieder“ unzählige Ratgeber, Artikel und Interviews von und mit Experten. Hier nur einmal eine kleine und nicht repräsentative Auswahl: „Geschenke im Job - Was man zu Weihnachten annehmen darf“, „Korruption – Geschenke: Was ist erlaubt, was ist tabu?“, „Korruption bei der Arbeit? Kleine Geschenke können den Job kosten“, „Vorsicht bei Weihnachtsgeschenken von Geschäftspartnern“, „Bitte keine bösen Überraschungen –Vorsicht bei Geschenken im Job“ oder „Das müssen Sie über Geschenke im Job wissen“ heißt es dort.
Beitragsflut „geschenkt“ zum Fest
Viele dieser Beiträge sind gut gemacht, jedenfalls gut gemeint. Der geneigte Leser soll nach entsprechender Lektüre möglichst genau wissen, was bei Geschenken geht und was nicht. Dabei wird auf die einschlägigen Strafgesetze und interne Compliance-Regeln – insbesondere die „Geschenkerichtlinien“ – von Unternehmen hingewiesen.
Wer (zu viel) schenkt, hat schon verloren – verkehrte Welt dank Compliance?
Diese Hinweise sind richtig. Auch haben die entsprechenden Reglungen grundsätzlich ihre Berechtigung. Und selbstverständlich müssen (Straf-)Gesetze eingehalten werden. Hier gibt es keinen Raum für eine Relativierung.
Regelungswahn vs. gesunder Menschenverstand
Was aber auf der Strecke bleibt, ist oft der gesunde Menschenverstand. Das gilt sowohl bei der Aufstellung von Compliance-Richtlinien als auch bei der Frage, wie diese gelebt werden. Unter Berücksichtigung dieser Komponente – die bei dem ein oder anderen „Compliance-Management-System“ vielleicht etwas zu kurz kommt – ist man nach Lektüre diverser aktueller Artikel möglicherweise doch eher ratlos, ob man sich vor und bei jedem Geschenk – sei es als Schenker oder Beschenkter – einer rechtlichen Prüfung unterziehen muss und möchte.
Lösungsansatz: Geschenke, die in keinem Fall gegen Gesetze und Richtlinien verstoßen
Für diesen Fall gibt es einen völlig revolutionären Ansatz. Es existieren "Geschenke", für die weder Strafgesetze noch Compliance-Richtlinien Grenzen setzen. Hierzu zählen Aufmerksamkeit, Freundlichkeit und Respekt. Diese sind gegenüber Mitarbeitern, Kollegen, Geschäftspartnern und sogar Amtsträgern (!) – auch in größerem Ausmaß – unbedenklich. Auch rechtlich. Und nicht nur zu Weihnachten. Dies wird hier anwaltlich versichert.