Transparenzregister – KÜMMERLEIN mit Spitzeneintrag in der aktuellen Ausgabe der NZG

Am 26.06.2017 ist die Novelle des Geldwäschegesetztes in Kraft getreten. Demnach sind gesetzliche Vertreter von juristischen Personen des Privatrechts und rechtsfähige Personengesellschaften (§ 20 Abs. 1 GwG) sowie Trustees und Treuhänder (vgl. § 21 Abs. 1 und 2 GwG) (= „mitteilungspflichtige Vereinigungen“) zur unverzüglichen Mitteilung ihrer „wirtschaftlichen Berechtigten“ an das (neu geschaffene) Transparenzregister verpflichtet. Das Gesetz enthält umfangreiche Regelungen darüber, wer als sogenannter „wirtschaftlicher Berechtigter“ anzusehen ist und in welchen Fällen Mitteilungen an das Transparenzregister gemacht werden müssen bzw. nicht gemacht werden müssen, weil die Verpflichtung aufgrund einer „Mitteilungsfiktion“ entfällt. Die Mitteilungen müssen erstmals bis zum 01.10.2017 an das Transparenzregister erfolgen (§ 59 Abs. 1 GwG).

SPITZENAUFSATZ IN DER AKTUELLEN NZG

Unsere beiden Partner Dr. Sebastian J.M. Longrée und Dr. Katja Pesch haben dazu einen praxisorientierten Aufsatz verfasst. Dieser ist nun als Spitzenbeitrag in der Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG) publiziert worden. Der Aufsatz findet sich auf den Seiten 1081 bis 1090 der Ausgabe 28/2017 der NZG.

ÜBERBLICK UND FÄLLE

Inhaltlich wird in dem Beitrag zunächst ein kurzer Überblick über die neuen Gesetzesvorschriften, die sich für die Unternehmen daraus ergebenden Konsequenzen und ein Kurz-Prüfungsschema für die Praxis gegeben. Anhand von Schaubildern mit kurzen Erläuterungen werden sodann einige Standardfälle der gesellschaftsrechtlichen Praxis dargestellt. Zum Schluss werden Lösungsmöglichkeiten für aktuelle Sonderfälle und Konstellationen aus der aktuellen Mandatspraxis aufgezeigt.

AUS DER PRAXIS FÜR DIE PRAXIS

Der Aufsatz gibt somit Gelegenheit, sich einen ersten Überblick über die Regelungen und Pflichten des neuen Gesetzes zu verschaffen. Darüber hinaus werden wertvolle Hinweise für die Praxis aus der ersten und jüngsten Mandatspraxis für die Anwender des Gesetzes vermittelt.

Autorin

  • Gesellschaftsrecht
  • Handels- und Vertragsrecht
  • M&A
  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Compliance
  • Prozessführung und Schiedsverfahren